Mitteilungsblatt 4 Nr. 1 | 17. Januar 2020
Orientierungsversammlung
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie
andere Interessierte werden mit dem Versand
der Anschlussofferte zu einer Orientierungsversammlung
eingeladen. Dabei wird über das Vorprojekt
der Fernwärme Untereggen und die Möglichkeit für
die Liegenschaften informiert. Anschliessend Apéro
und Gelegenheit zu Einzelgesprächen.
Referendum gegen Vertrag Schiessanlagenbenützung
nicht ergriffen
Der Vertrag mit der Betriebsgesellschaft der Schiessanlagen
St. Gallen-Ost über die Benützung der
300-Meter-Schiessanlage «Schaugenbädli» und die
Entwidmung des Schützenhauses Altburg bzw. die
Übertragung vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen
wurde vom 18. November bis 30.
Dezember 2019 dem fakultativen Referendum unterstellt.
Es wurde keine Urnenabstimmung verlangt.
Nachdem auch die Mitgliederversammlungen
der Betriebsgesellschaft und des Militärschützenvereins
Untereggen der Vereinbarung zugestimmt haben,
ist diese rechtsgültig zustandegekommen.
Dies gilt auch für den Vergleich im Enteignungprozess
mit der Grundeigentümerin des Nachbargrundstückes
der Schiessanlage Altburg. Gemäss Vergleich
werden die militärischen Anlagen in den
nächsten Wochen ausgebaut und die Zahlungen
gemäss Vertrag und Vergleich abgewickelt. Der Gemeinderat
dankt der Bürgerschaft für das Vertrauen
und der Grundeigentümerin des Nachbargrundstückes
für die konstruktive Haltung sowie dem Militärschützenverein
Untereggen für diesen schmerzlichen
Entscheid der Zustimmung zum Vertrag.
Hundesteuer wird erhöht
Der St. Galler Kantonsrat hat eine Totalrevision des
Hundegesetzes vorgenommen, welche per 1. Januar
2020 in Kraft getreten ist. Die Hundekontrolle bleibt
dabei in der Zuständigkeit der Gemeinden. Hingegen
fallen die Abklärung von Vorfällen mit Hunden
sowie die Anordnung und Durchsetzung von Massnahmen
neu in die Zuständigkeit des Kantons. Dafür
müssen die Gemeinden dem Kanton neu jährlich
eine Abgabe von Fr. 10.00 pro Hund bezahlen. Nach
dem neuen Hundegesetz bestimmt der Gemeinderat
über die Höhe der Hundesteuer im Rahmen von
Fr. 60.00 bis Fr. 200.00. Bisher war der Tarif in Untereggen
für den ersten Hund bei Fr. 60.00 und für jeden
weiteren Hund bei Fr. 100.00. Der Gemeinderat
hat unter Berücksichtigung der neuen Abgabe an
den Kanton und der Aufwendungen für Hundekotbeseitigung
von über 10’000 Franken die Hundesteuer
per 1. Januar 2020 auf Fr. 100.00 pro Hund
festgelegt. Damit resultiert ein zusätzlicher Ertrag
aus der Hundesteuer von rund 2’000 Franken, neu
total rund 5’500 Franken.
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Einer von 15 Hundekotbehältern in Untereggen