Mitteilungsblatt 2 Nr. 2 | 14. Februar 2020
Politische Gemeinde
Gewässerraumausscheidung in der kantonalen Vorprüfung
Im Spätsommer 2019 hat der Gemeinderat die Ausarbeitung
der Sondernutzungspläne für die Ausscheidung
der Gewässerräume für den Eggwaldund
den Hinterhofbach in Auftrag gegeben. Später
wurde aufgrund der Erfordernis von einzelnen Baugesuchen
und einer effizienteren Abwicklung der
Auftrag für alle Gewässer in der Bauzone mit Ausnahme
des Stadelwisbaches ausgeweitet. Ohne
Ausscheidung des Gewässerraums gilt für Bauten
und Anlagen ein provisorischer Gewässerabstand
nach Bundesrecht von 8.00 Metern. Die beauftragten
Büros ERR Raumplaner AG und Wälli AG Ingenieure
haben die erforderlichen Unterlagen nach einer
Zwischenbesprechung mit dem kantonalen
Amt für Wasser und Energie erstellt. Der Gemeinderat
hat die Gewässerraumfestlegung bzw. die Sondernutzungspläne
für den Hinterhofbach und den
Nettenbüelbach, den Seckibach und den Eggwald-
bach sowie für den Vorderhofbach und den Kemmibach
zu Handen der kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
Die Gewässerräume betragen gemäss den
Entwürfen der Sondernutzungsplänen in den meisten
Fällen 11.00 Meter (zum Teil gleichmässig, zum
Teil sachgerecht ungleichmässig verteilt). Die Vorprüfungsexemplare
des Planungsberichtes, der Abschnittsformulare,
des Übersichtsplanes und der
drei Sondernutzungspläne stehen auf der Homepage
www.untereggen.ch zum Herunterladen bereit
oder können auf der Gemeinderatskanzlei in
Papierform eingesehen werden. Eigentümerinnen
und Eigentümer von Grundstücken im Siedlungsgebiet
entlang der genannten Gewässer haben die
Möglichkeit, zu den Entwürfen der Sondernutzungspläne
bis 15. März 2020 Stellung zu nehmen. Nach
der kantonalen Vorprüfung werden die Sondernutzungspläne
wenn nötig bereinigt und öffentlich
aufgelegt. Die betroffenen Grundeigentümer werden
mit einer persönlichen Mitteilung über die öffentliche
Auflage informiert.
Unterstützung für Bibliothek Goldach
Gemäss neuem Bibliotheksgesetz des Kantons sind
alle Gemeinden verpflichtet, ihrer Bevölkerung ein
Bibliotheksangebot zur Verfügung zu stellen. Nebst
dem Angebot der Kantons- und Stadtbibliothek in
der Hauptpost St. Gallen nutzen viele Untereggerinnen
und Unteregger (im Jahr 2018 33 Personen)
auch die Bibliothek der Gemeinde Goldach. Ein Jahresabonnement
kostet dort sowohl für Einzelpersonen
als auch für Familien Fr. 50.00. Auswärtige bezahlen
gleich viel. Der Gemeinderat hat beschlossen,
der Gemeinde Goldach ab dem Jahr 2020 einen
jährlichen Beitrag von Fr. 3‘000.00 an die Bibliothek
Goldach zu leisten. Die Beitragszusicherung gilt für
die Jahre 2020 bis 2024. Danach ist eine Beitragsleistung
neu festzusetzen. Mit der Gemeinde Goldach
wurde eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Die Bevölkerung wird ermuntert, das breite Angebot
an Medienausleihen der Bibliothek Goldach
zu nutzen.
Anwesenheit des Gemeindepräsidenten
Montag 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Jeden Montag- und Donnerstagnachmittag
steht Gemeindepräsident
Norbert Rüttimann der Bevölkerung
im Gemeindehaus
für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung. Melden Sie sich
unter Telefon 079 601 41 78 oder unter norbert.
ruettimann@untereggen.ch an, um mit ihm
über Ihre Anliegen an die Gemeinde zu sprechen.
Der Gemeindepräsident freut sich auf Ihren
Besuch.
/www.untereggen.ch
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