Mitteilungsblatt 6 Nr. 2 | 14. Februar 2020
3. März 2020, 19:30 Uhr: Aula OZ Grünau, Grünausstrasse
2, Wittenbach
5. März 2020, 19:30 Uhr: TZ Marmorsäge, Marmorstrasse
3, Goldach
10. März 2020, 19:30 Uhr: Mehrzweckhalle, Goldacherstrasse
1, Rorschacherberg
www.plemo-regio.ch/pv-aktion-region
Verwaltung
Abrechnungspflicht für Selbständigerwerbende
im Nebenerwerb
Üben Sie eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb
aus?
Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage nach der
AHV-Abrechnungspflicht.
Eine selbständige Tätigkeit (auch im Nebenerwerb)
muss in jedem Fall angemeldet werden. Übersteigt
jedoch das jährliche Einkommen aus dem selbständigen
Nebenerwerb CHF 2300.00 nicht, so sind Sie
grundsätzlich beitragsbefreit.
Rechtsauskunftsstelle des
St. Galler Anwaltsverbands
Der St. Galler Anwaltsverband bietet im Kantonsgebiet
eine unentgeltliche Rechtsauskunft an. In kurzen
persönlichen Gesprächen wird Rechtssuchenden
erste Auskünfte von Anwältinnen und Anwälten
gegeben. Für den Besuch ist keine Anmeldung nötig,
es ist eine Richtzeit von 15 Minuten vorgesehen.
Die Rechtsauskunftsstelle St. Gallen ist jeden Donnerstag
von 16.30 – 19.00 Uhr besetzt und befindet
sich beim Oberen Graben 32 im Besprechungszimmer
049 im Parterre.
Landwirtschaftliche Strukturdatenerhebung 2020
Die diesjährige landwirtschaftliche Strukturdatenerhebung
findet vom 17. Februar bis 2. März 2020
statt.
Alle Betriebe, die eine der folgenden Anforderungen
erfüllen, sind zu erfassen, unabhängig davon, ob sie
Direktzahlungen erhalten oder nicht:
Bewirtschafter von mindestens
– 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder
– 30 Aren Spezialkulturen (Reben, Obstanlagen,
Beeren, alles Gemüse ausser Konservengemüse, Tabak,
Heil- und Gewürzpflanzen)
Halter von mindestens
– 1 Klauentier (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine)
oder
– 1 Huftier (Pferde, Maulesel, Maultiere, Esel) oder
– 1 Bienenvolk oder
– 10 Stück Geflügel
Neue Tierhalter, welche die obengenannten Mindestanforderungen
erfüllen und letztes Jahr noch
nicht erfasst wurden, melden sich bitte bei Marina
Hanimann, marina.hanimann@untereggen.ch.
Die direktzahlungsberechtigten Landwirte haben
ihre Daten obligatorisch über das Internet zu erfassen.
Die Unterlagen für die Interneterfassung wurden
den direktzahlungsberechtigten Landwirten
bereits zugestellt. Die Hobby-Tierhalter haben die
Erhebungsformulare ebenfalls per Post erhalten.
Die Bestätigungen (Betriebsdatenblatt, Mutationsübersicht
und Formular C (Flächen)) bzw. die Erhebungsformulare
sind bis spätestens Dienstag,
10. März 2020, dem Landwirtschaftsamt, Marina
Hanimann einzureichen.
Tipp: Beginnen Sie frühzeitig und verschieben Sie bitte
die Deklaration nicht auf die letzten Tage. Der Support
ist dann erfahrungsgemäss überlastet und das System
kann langsam sein.
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