Mitteilungsblatt Nr. 4 | 12. April 2019 3
im Baureglement. Die Innenentwicklungsstratagie
legt verschiedene Handlungsfelder für die räumliche
Entwicklung im Siedlungsgebiet, in Untereggen in
den drei Höfen Vorderhof, Mittlerhof und Hinterhof
fest. Untereggen wurde in acht unterschiedliche
Gebiete eingeteilt und zeigt für diese Gebiete auf,
wo und in welchem Ausmass Nutzungsreserven in
den Bauzonen bestehen und welche Massnahmen
in welcher zeitlichen Abfolge ergriffen werden sollen,
um eine sinnvolle Innenentwicklung zu erreichen.
Das grösste Potenzial und in erster Priorität
soll Innenentwicklung im Hinterhof erfolgen. Dafür
wurde bereits im Jahr 2017 mittels einer Studie das
Potenzial aufgezeigt. Eine zweite Priorität für die
Innenentwicklung wurde im Mittlerhof für die Häuserzeile
vom Gemeindehaus bis zur Seeblickstrasse
erkannt. Relativ grosse Grundstücken sind zurzeit
unternutzt und bieten die Möglichkeiten, bei Investitionsbedarf
oder Handänderungen eine willkommene
Innenentwicklung zu erreichen. Dabei ist
wichtig, dass die Seesicht für oberliegende Liegenschaften
erhalten bleibt. Um die Möglichkeiten
auch im Interesse der betroffenen Grundeigentümerinnen
und Grundeigentümer zu erörtern, hat der
Gemeinderat eine Testplanung bei Alex Buob AG,
dipl. architekt HBK/SIA, Rorschacherberg, in Auftrag
gegeben. Diese wird mit einem Modell ergänzt, damit
die Auswirkungen der Innenentwicklung noch
anschaulicher sichtbar werden. Die Testplanung
kann die Basis für einen späteren Sondernutzungsplan
darstellen. In dritter und vierter Priorität erfolgt
eine Innenentwicklung in den Quartieren
Lehnacker/Seeblick und Pfannacker. Während im
Pfannacker teilweise bereits sehr verdichtet gebaut
wurde, besteht das Quartier Lehnacker/Seeblick
vorwiegend aus grosszügigen Grundstücken, welche
in der Regel mit einem Einfamilienhaus überbaut
sind. Bei vielen Häusern besteht aufgrund der
im PBG festgelegten Aufhebung der Ausnützungsziffer
und der im neuen Baureglement geplanten Baumassenziffer
die Möglichkeit, eine zusätzliche Wohnung
oder bei einem Abbruch andere Wohnformen
zu realisieren. Auch hier ist wichtig, dass die Planungsinstrumente
sicherstellen, Seesichtlagen von
hinterliegenden Grundstücken zu erhalten. In fünfter
und sechster Priorität sieht der Gemeinderat
auch im Vorderhof und im Mittlerhof Innenentwicklungspotenzial,
allerdings eher in Einzelfällen. Das
neue Quartier Fellenbergstrasse dürfte aufgrund
des jungen Alters der Häuser und ihrer Eigentümerschaft
wenig Potenzial für Innenentwicklung bieten
und in seinem Charakter weitgehend erhalten bleiben
(Priorität sieben). Als Priorität acht hat der Gemeinderat
einige Liegenschaften an der Zielgasse
bzw. dahinterliegend bezeichnet. Hier sind stark
unternutzte Liegenschaften festzustellen. Für eine
Nutzung des Potenzials sind hier allerdings Erschliessungsvoraussetzungen
zu schaffen, welche
allenfalls im Rahmen einer baulichen Entwicklung
ausserhalb des heute bestehenden Siedlungsgebietes
erreicht werden können.
Umsetzungsplan der Innenentwicklungstrategie
Kommunaler Richtplan zeigt spätere mögliche Einzonungen
Der kommunale Richtplan besteht aus einem Gesamtplan
und den Richtplanbeschlüssen zu den
Themen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur.
Der von der Planungskommission erarbeitete
und vom Gemeinderat als Entwurf verabschiedete
Richtplan enthält relativ wenige Änderungen
gegenüber dem geltenden Richtplan. Kernpunkt
des Richtplans sind stets Aussagen über mögliche
Siedlungserweiterungen. Es sollen keine Siedlungserweiterungen
sprich Einzonungen erfolgen, welche
über die Ränder des Dorfes hinausgehen. Konkret
sieht der Gemeinderat solche im Bereich von bestehenden
Landwirtschaftsbetrieben, welche im Vorderhof
und im Hinterhof an der Hauptstrasse im
Siedlungsgebiet liegen. Diese würden höchstens
geringe Erschliessungsaufwände bedürfen.
Der Richtplan ist auf die Entwicklung in den nächsten
15 - 20 Jahren ausgerichtet. Es ist anzustreben,
dass im Rahmen von Pensionierungen oder Be