Mitteilungsblatt Nr. 4 | 12. April 2019 5
von der Bruttogeschossfläche abgeleitet werden.
Hierfür wird eine eigene Definition für die massgebliche
Geschossfläche definiert.
Das PBG hat die Bauvorschriften einerseits im ganzen
Kanton vereinheitlicht und andererseits auf eine abschliessende
Aufzählung im Gesetz begrenzt. Dadurch
fallen die Ausnützungsziffer, die bisherige maximale
Geschosszahl, der grosse Grenzabstand sowie
der Mehrlängenzuschlag weg. Die Baumöglichkeiten
und die Nutzungdichte werden dadurch erhöht. Dies
entspricht dem bewussten Willen des eidgenössischen
und kantonalen Gesetzgebers (das Raumplanungsgesetz
im Jahr 2013 wurde auch in Untereggen
deutlich angenommen). Dennoch fallen durch die
Aufhebung des grossen Grenzabstandes und der
Ausnützungsziffer wichtige Instrumente weg, welche
eine massvolle und dörflich angepasste Überbauung
sichergestellt haben. Dies kann unter Umständen
dazu führen, dass die Wohnhygiene und das Ortsbild
aufgrund der zulässigen Nutzungsintensität negativ
beeinflusst werden. Aus diesem Grund wird die bestehende
Ausnützungsziffer durch die sogenannte
Baumassenziffer als neues Instrument zur Steuerung
der baulichen Dichte in Wohnzonen ersetzt. Die Baumassenziffer
bezeichnet das Verhältnis des Bauvolumens
zur anrechenbaren Grundstücksfläche.
Berechnungsweise Baumassenziffer
Die Baumassenziffer hat den Vorteil, dass sie das
effektiv in Erscheinung tretende Bauvolumen
misst. Die Baumassenziffer wird analog zum bisherigen
Reglement nur dort eingeführt, wo bereits eine
Ausnützungsziffer festgelegt war, das heisst in
den Wohnzonen, nicht aber in der Dorfkernzone.
Die bisherige Vorschrift, dass in Untereggen keine
Überbauungen mit Flachdächern erstellt werden,
wird aufgehoben. Sie hätte einer richterlichen Prüfung
nicht Stand gehalten.
Im Sondernutzungsplan für die Überbauung an der
Fellenbergstrasse wurden Flachdächer bereits zugelassen.
Terrassenhäuser sollen in der neuen Wohnzone
W9.0 ausdrücklich zugelassen werden. Solche
sind erst ab einer Hangneigung von 20° zweckmässig.
Wichtig ist auch, unter welchem Winkel die Terrassen
zurückgestaffelt sind. Der Baureglementsentwurf
enthält eine entsprechende Regelung für Terrassenhäuser.
Fazit des Gemeinderates
Der Gemeinderat Untereggen ist sich seiner Verantwortung
zur Steuerung der künftigen Herausforderungen
unter Berücksichtigung der Vorgaben von
Bund und Kanton bewusst. Im Rahmen der Revision
der Ortsplanung sind künftig Baulücken zu schliessen
und die aufgezeigten Potenziale auszuschöpfen.
Der Stand der Umsetzung soll alle vier Jahre
mittels eines Controllings überprüft werden. Das
revidierte Baureglement und der Zonenplan unterstützen
die Umsetzung der Innenentwicklungsstrategie
und sorgen für attraktive Rahmenbedingungen für
Bauwillige.
Gemeinderat bittet Bevölkerung um Mitwirkung
Die vorliegend in Kurzform beschriebenen Planungsinstrumente
bzw. die Entwürfe dafür sind auf der
Homepage www.untereggen.ch als PDF-Dateien
zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Sie können
auch auf der Gemeinderatskanzlei in Papierform
eingesehen werden. Während der Öffnungszeiten
der Gemeindeverwaltung kann die Einsichtnahme
ohne Anmeldung erfolgen. Bei Gemeinderatsschreiber
Norbert Näf, Tel. 071 868 90 95, können auch Termine
für Einsichtnahme ausserhalb der Öffnungszeiten
vereinbart werden.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung und die
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die
Unterlagen zu sichten und grundsätzliche Gedanken
oder Meinungsäusserungen und konkrete Änderungsanträge
bis Ende Mai 2019 in Briefform an
den Gemeinderat, Mittlerhof 30, 9033 Untereggen
oder per E-Mail an norbert.naef@untereggen.ch zu
senden.
/www.untereggen.ch
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