Mitteilungsblatt 6 Nr. 4 | 12. April 2019
Gemeindepräsident Norbert Rüttimann (Tel. 079
601 41 78) und Gemeinderatsschreiber Norbert Näf
(Tel. 071 868 90 95) stehen für Fragen oder persönliche
Besprechungen gerne zur Verfügung.
Eingaben werden zusammen mit dem Ergebnis der
kantonalen Vorprüfung erörtert. Nach allfälliger
Überarbeitung der Planungsunterlagen findet eine
öffentliche Vorstellung der Ergebnisse der Revision
der Ortsplanung statt.
Liegenschaftsanalyse für Seniorenwohnungen
Im Lauf des Jahres 2018 wurde vor allem in einer
Wohnung festgestellt, dass der Parkettboden immer
wieder nasse Stellen aufwies, ohne dass
menschliches Handeln (Lüften bei Regen und ähnliches)
dafür verantwortlich wäre. Dem zufolge wurde
ein Augenschein mit einem Architekten vorgenommen.
Dabei wurde festgestellt, dass durch undichte
Fenstereinfassungen Wasser in die
Wohnungen dringt und die Fenster mittelfristig ersetzt
werden müssen. So wurde eine Offerte für einen
vollständigen Fensterersatz eingeholt. Die Offerte
war derart hoch, dass diese grundsätzlichen
Fragen zum künftigen Unterhalt und Werterhaltung
der Seniorenwohnungen aufgreift.
Um Klarheit über den Unterhalts- und Erneuerungsbedarf
an der Liegenschaft in den nächsten 5 – 10
Jahren zu erhalten und eine bessere finanzielle
Planbarkeit zu erhalten, hat der Gemeinderat bei
bm fischer AG, St. Gallen eine Liegenschaftsanalyse
in Auftrag gegeben. Diese wird im gleichen Rahmen
erstellt wie 2017 für die Schulanlagen. Die Liegenschaftsanalyse
ist im Budget 2019 enthalten. Der
Gemeinderat hat dafür einen Ausgabenbeschluss
über Fr. 3‘000.00 gefasst.
Projekt für generelle Überprüfung
des Strassenwesens gestartet
Überarbeitung Strassenplan
Im Strassenplan der Gemeinde ist festgelegt, in welche
Klassen die Gemeindestrassen eingeteilt sind.
Die Klassen entscheiden über Zuständigkeit und
Kostentragung für Unterhaltung und Erneuerung
der Strassen. Während Unterhalt und Winterdienst
für Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse vollständig
zu Lasten der Politischen Gemeinde geht, sind diese
Aufgaben für Gemeindestrassen 3. Klasse von den
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu
organisieren und zu bezahlen. Der geltende Strassenplan
von Untereggen wurde 1990 genehmigt. Es
geben verschiedene Klassierungen (insbesondere
welche Strassen in 2.-Klass-Strassen und welche in
3.-Klass-Strassen eingeteilt werden sollen) immer
wieder Anlass zu Diskussionen. Der Kanton verpflichtet
die Gemeinden, bis zur öffentlichen Auflage der
Revision der Ortsplanung auch ihre Strassenpläne
zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Änderungen
unterliegen der öffentlichen Auflage und dem
Einspracheverfahren, weil wesentliche private Interessen
davon betroffen sind. Gleichzeitig können
Konkretisierungs- und Abgrenzungsfragen geklärt
werden, welche sich mit der Aufnahme der digitalen
Pläne stellen. Deshalb drängt sich nun die generelle
Überarbeitung des Strassenplans auf.
Überprüfung Unterhaltsbeiträge und Durchführung Unterhalt
Vielfach leistet die Gemeinde Beiträge zu einem festgelegten
Prozentsatz an den Unterhalt der Gemeindestrassen
3. Klasse, weil diese auch als Wanderweg
dienen oder andere öffentliche Interessen tangieren.
In den letzten 20 Jahren wurden Grundsatzentscheidungen
für die Gewährung von Unterhaltsbeiträgen
an Gemeindestrassen 3. Klasse getroffen, welche
in Bezug auf die sachliche Beurteilung und der
Gleichbehandlung mit anderen Strassenzügen überprüft
werden sollen. Viele Gemeindestrassen werden
durch anstossende Landwirte unterhalten Dies ist
meistens sinnvoll. Der Gemeinderat hat festgestellt,
dass dabei unterschiedliche Standards im Strassenunterhalt
verfolgt und auch unterschiedliche Entschädigungsansätze
für die Abgeltung des Aufwands
angewendet werden. Mit dem neuen Kleintraktor
der Aussendienste besteht auch die Möglichkeit,
dass dringend notwendige Unterhaltsarbeiten oder
entsprechend geplante Arbeiten auch durch das
Bauamtspersonal erledigt werden könnten. Dabei
ist sorgfältig abzuwägen, wo und wann dies Sinn
macht.