Mitteilungsblatt Nr. 5 | 17.Mai 2019 3
die jeweiligen Fristen entsprechend zu laufen beginnen.
Dies ermöglicht eine Beschleunigung verschiedener
Verwaltungsverfahren. Durch entsprechend
gesetzte Suchabonnemente werden die Nutzenden
der Publikationsplattform direkt auf neue
Publikationen aufmerksam gemacht. Die Adresse
der Publikationsplattform lautet www.publikationen.
sg.ch
In Untereggen soll jedoch das Mitteilungsblatt für
die Bevölkerung das wichtige Publikationsorgan
bleiben. Dies kann sichergestellt werden, in dem
bedeutende öffentliche Auflagen wie Instrumente
der Raumplanung (Zonenplan, Teilzonenplan, Baureglement,
Richtplan, Schutzverordnung, Sondernutzungspläne),
Strassenplan- oder Referendumsverfahren
auf der Publikationsplattform so publiziert werden,
dass das Anfangsdatum der Erscheinungsweise
des Mitteilungsblattes koordiniert wird.
Öffentliche Auflagen von Baugesuchen sollen jedoch
auf der Publikationsplattform publiziert werden,
ohne mit dem Mitteilungsblatt koordiniert zu
werden. Dies ermöglicht die Beschleunigung der
Verfahren im Interesse der Bauherrschaften und ist
nicht weniger publikumswirksam als vor dem Inkrafttreten
des Planungs- und Baugesetzes am 1.
Oktober 2017.
Für die Gemeinde führt die Nutzung der elektronischen
Publikationsplattform zudem zu keinen
Mehrkosten und einem überschaubaren Mehraufwand
für die Gemeinderatskanzlei und die weiteren
Amtsstellen.
Erneute Revision der Vereinbarung
für den Abwasserverband Altenrhein
Die Stimmbürger der beiden Gemeinden Trogen
und Wald AR haben am 26.11.2017 dem Beitritt
zum Abwasserverband Altenrhein zugestimmt und
legen die eigene gemeinsam betriebene Kläranlage
zirka Ende 2019 still. Die Delegierten des Abwasserverbands
Altenrhein beschlossen ihrerseits am
28.03.2018 die Aufnahme der beiden zusätzlichen
Gemeinden in den Abwasserzweckverband.
Die derzeit gültige Zweckverbandsvereinbarung
(ZVV) ist seit der Aufnahme von Rehetobel und
Speicher anfangs 2014 in Kraft.
Der Anschluss der beiden weiteren Gemeinden Trogen
und Wald macht die erneute Überarbeitung
der ZVV erforderlich. Die Delegierten des Abwasserverbands
Altenrhein stimmten am 27.03.2019 der
revidierten Zweckverbandsvereinbarung zu. Die
wichtigsten inhaltlichen Änderungen sind nachfolgend
zusammengefasst genannt:
- Die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung
erfolgt neu nicht mehr nach Grösse der Gemeinde,
sondern nach der Einwohnerzahl, welche an die
ARA Altenrhein angeschlossen sind. Für Untereggen
bleibt die Zahl der Delegierten bei zwei.
- Der Verwaltungsrat wird von bisher 15 auf 9 Mitglieder
verkleinert. Der Standortgemeinde steht
fest ein Sitz zu. Den Appenzeller und den übrigen
St. Galler Gemeinden stehen je vier Sitze zu.
- Die Delegierten wählen zusätzlich zum Präsidenten
und Vizepräsidenten neu auch die weiteren Mitglieder
des Verwaltungsrats.
Ein 17 Personen umfassender Verwaltungsrat wird
als zu gross taxiert. Daher wird der Rat auf 9 Personen
verkleinert, was bedeutet, dass nicht mehr jede
Verbandsgemeinde im Verwaltungsrat Einsitz
nimmt. Durch die Vertretung in der Delegiertenversammlung
bleibt das Mitspracherecht der einzelnen
Gemeinden jedoch gewahrt und jede Gemeinde
kann die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
mit ihren Delegiertenstimmen beeinflussen.
Künftig umfasst der Verband neun Appenzell Ausserrhoder
und acht St.Galler Gemeinden. Die AR-Gemeinden
sind neu nominell in der Mehrheit. Die St.
Galler Gemeinden liefern aber rund 72% des Abwassers
und tragen auch die finanzielle Belastung in
dieser Relation. Die Vertretung in der Delegiertenversammlung
bezieht die Grösse der Gemeinden als
Kriterium mit ein, wodurch die St.Galler Gemeinden
im Verhältnis 23:19 dominieren. Die Zusammensetzung
des neunköpfigen Verwaltungsrats wurde bewusst
so gewählt, dass die St.Galler Gemeinden
auch hier im Verhältnis 5:4 in der Mehrheit sind.
/sg.ch