Mitteilungsblatt 4 Nr. 5 | 17.Mai 2019
Die neue ZVV wird dem falkultativen Referendum
unterstellt. 77 Stimmberechtigte können verlangen,
dass über die ZVV abgestimmt wird. Es wird
auf den separaten Text in diesem Mitteilungsblatt
verwiesen.
Der Gemeinderat hat der Revision der Zweckverbandsvereinigung
zugestimmt und die Vorlage
dem fakultativen Referendum unterstellt. Es wird
auf das separate Inserat in diesem Mitteilungsblatt
verwiesen.
Unterstützung für Reinigung und Pflege
der Schulanlagen gesucht
Nach 10 Jahren Tätigkeit für die Schule Untereggen
hat Monika Josuran ihre Stelle als Hauswart-Assistentin
gekündigt. Der Gemeinderat und die Bildungskommission
danken ihr heute schon herzlich
für ihre gute Arbeit und ihre stets freundliche Art.
Gesucht wird deshalb per 1. August 2019 oder nach
Vereinbarung eine Unterstützung des Hauswartes
für Reinigung und Pflege der Schulanlagen (50 %)
eine flexible und selbständige Persönlichkeit. Es
wird auf das separate Inserat in diesem Mitteilungsblatt
verwiesen.
Aufhebung Objektschutz Haus Hinterhof 19a
Das Haus Hinterhof 19a ist ein Mittelbau zwischen
dem Haus Hinterhof 19 (wo früher eine Asylbewerberfamilie
untergebracht war – heute privat vermietet)
und dem Einfamilienhaus Hinterhof 19b. Es
wurde vom vorherigen Eigentümer gänzlich ausgehöhlt.
Die heutigen Eigentümer haben das Gesuch
gestellt, den nur für dieses Mittelhaus bestehenden
Objektschutz aufzuheben. Der Schutz bestand insbesondere
aufgrund der einstmals vorhandenen Innenausstattung.
Der Gemeinderat hat in der Folge
ein Gutachten bei ERR Raumplaner AG in Auftrag
gegeben. Danach präsentiert sich das Innere des
Gebäudeteiles Hinterhof 19a nur noch wenig substantiell.
Die Innenausstattung sowie diverse Böden
sind entfernt. Es war insbesondere das Innere des
Gebäudes bzw. die spezielle Innenausstattung ausschlaggebend
für die Unterschutzstellung. Von dieser
Ausstattung ist, mit Ausnahme eines Teiles der
Balkendecke in der ehemaligen Stube, nichts mehr
vorhanden. Die noch vorhandenen gestrickten Teile
der Konstruktion, insbesondere die intakten Bereiche
im Obergeschoss, sind aber von Wert und Zeuge
des hohen Alters des Gebäudes. Diese lassen sich
im Rahmen eines Umbaus durchaus erhalten. Insgesamt
verbleibt aber wenig Substanz, die eine
überdurchschnittliche Qualität aufweist und in der
Summe im Speziellen eine Schutzwürdigkeit begründet.
Aufgrund dessen hat der Gemeinderat eine
Änderung der Schutzverordnung erlassen, um
den Objektschutz für das Haus Hinterhof 19a aufzuheben.
Gegen die Aufhebung des Objektschutzes
kann während der Auflagefrist Einsprache erhoben
werden. Die Änderung der Schutzverordnung bedarf
auch noch der kantonalen Genehmigung. Es wird
auf das separate Inserat in diesem Mitteilungsblatt
verwiesen.
Der Gemeinderat Untereggen erlässt gestützt
auf Art. 41 ff. des Planungs- und Baugesetzes
(PBG, sGS 731.1) folgende
Änderung der Schutzverordnung
Entlassung Schutzobjekt KO G Nr. 16
Das Wohnhaus Hinterhof 19a im Eigentum zu je
1/3 von Bajrami Ramadan, Ibrahimi Esad und
Ibrahimi Fatlume, alle in Rorschach, soll aus der
Schutzverordnung entlassen werden.
Der Erlass liegt vom 20. Mai bis 18. Juni 2019 bei
der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme öffentlich
auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Erlass
beim Gemeinderat Untereggen, Mittlerhof 30,
9033 Untereggen, Einsprache erhoben werden.
Einspracheberechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges
Interesse darlegt.