Mitteilungsblatt Nr. 5 | 17.Mai 2019 9
Beitragspflicht (AHV, IV, EO) für Nichterwerbstätige
Gerne machen wir unsere Einwohnerinnen und Einwohner
auf eine allfällige Beitragspflicht
für Nichterwerbstätige aufmerksam. Die Beiträge
sind lückenlos zu bezahlen, denn fehlende
Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Rente
führen.
Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind versichert
und müssen grundsätzlich Beiträge
bezahlen. Das gilt auch für nichterwerbstätige Personen.
Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach
Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die
AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet,
wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist.
Für Männer liegt dieses bei 65 Jahren und für Frauen
bei 64 Jahren.
Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder
nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich:
- vorzeitig Pensionierte
- Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
- ausgesteuerte Arbeitslose
- Teilzeitbeschäftigte
- Verwitwete
- Studierende
- Weltreisende
- Geschiedene
- Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten (sowie
Partner in eingetragenen Partnerschaften)
Als Nichterwerbstätige beitragspflichtig sind auch
Personen, die zwar erwerbstätig sind, deren Bruttojahreseinkommen
aber weniger als CHF 4’667.00
beträgt. Ebenfalls als nichterwerbstätig gelten Sie
mit einem Jahreseinkommen von über CHF
4’667.00, wenn Ihre Beiträge aus Erwerbstätigkeit
nicht der Hälfte der Beiträge entsprechen, welche
Sie als Nichterwerbstätige leisten müssten (Vergleichsrechnung
aufgrund Renteneinkommen und
Vermögen).
Eine Anmeldung ist nicht notwendig, wenn Ihr Ehegatte/
Ihre Ehegattin im Sinne der AHV erwerbstätig
ist (siehe Vergleichsrechnung) und mindestens Beiträge
in der Höhe von CHF 956.00 (doppelter Mindestbeitrag)
entrichtet, was einem Bruttolohn von
CHF 9’334.00 pro Jahr entspricht.
Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter
auf www.svasg.ch heruntergeladen oder bei der
AHV-Zweigstelle bezogen werden.
Betreibungsauszüge bei der Gemeinde beziehen
und Geld sparen
Seit dem 30. Januar 2019 können bei jeder Poststelle
Betreibungsauszüge bestellt werden. Die Kosten in
Höhe von Fr. 35.00 (Fr. 17.00 für den Betreibungsregisterauszug,
Fr. 1.00 für das Porto und Fr. 17.00 für
Servicegebühren der Post) sind direkt am Schalter
zu bezahlen. Die Post übermittelt die Anfrage elektronisch
an das Betreibungsamt. Den Auszug erhalten
Sie anschliessend innerhalb von 2 bis 5 Arbeitstagen
direkt von der Post zugestellt.
Betreibungsregisterauszüge können aber selbstverständlich
wie bisher direkt beim Betreibungsamt –
persönlich, telefonisch oder per Mail bestellt und
für Fr. 18.00 bezogen werden. Das Amt schickt den
Auszug mit A-Post zu, sodass er in der Regel bereits
am nächsten Arbeitstag im Briefkasten ist. Wer also
Zeit und Geld sparen möchte, bestellt direkt bei der
Gemeinde.
Betreibungsamt Untereggen
/www.svasg.ch