Mitteilungsblatt Nr. 8 | 23. August 2019 7
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis.
Die Abstimmungsergebnisse können im Internet
unter www.sg.ch oder unter www.untereggen.
ch
Abstimmung
Volksabstimmung vom 20. Oktober 2019
Am 20. Oktober 2019
gelangt eine eidgenössische,
kantonale und kommunale
Vorlage zur Abstimmung.
Eidgenössische Vorlage:
- Erneuerungswahl des Nationalrats nach Art.
21 Abs. 4 Bst. a des Gesetzes über Wahlen
und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt
WAG)
Kantonale Vorlage:
- Erneuerungswahl der st.gallischen Mitglieder
des Ständerates nach Art. 21 Abs. 4 Bst. a des
Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen
(sGS 125.3, abgekürzt WAG)
Kommunale Vorlage:
- Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates
für den Rest der Amtsdauer 2017-2020
Die Urne ist geöffnet:
Sonntag, 20. Oktober 2019
10.00 – 11.00 Uhr
Gemeindehaus
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe:
Donnerstag/Freitag, 17./18. Oktober 2019 im
Gemeindehaus, Büro Gemeinderatskanzlei während
den Büroöffnungszeiten
Fehlendes Stimmmaterial kann bis Freitag,
18. Oktober 2019, 16.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei
bezogen werden.
Briefliche Stimmabgabe - was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt desStimmmaterials
möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Wahlzettel in ein separates
Couvert und kleben sie dieses zu.
Verwaltung
Von der Gebührenmarke zur Sperrgutmarke;
Umstellung per 1.1.2020
Die A-Region (Abfallregion St. Gallen-Rorschach-Appenzell)
teilt mit, dass die bisherige Gebührenmarke
für die Bereitstellung von schwarzen Kehrichtsäcken,
Futtermittelsäcken sowie auch für Sperrgüter
abgeschafft und durch eine neue Gebührenmarke,
welche ausschliesslich für Sperrgüter zu verwenden
ist, abgelöst wird. Die Zunahme an Unterflurbehältern
im A-Regionsgebiet erschwert je länger je mehr
die Kontrolle des bereitgestellten Kehrichts bezüglich
ausreichender Frankierung. Die Umstellung erfolgt
per 1.1.2020.
Ab diesem Datum ist der Kehricht über die weissorangen,
offiziellen Gebührensäcke bereitzustellen,
welche in den Grössen 17, 35, 60 und 110 lt in den
Verkaufsstellen erhältlich sind. Ab 1.1.2019 sind Gebührensäcke
in der Grösse 35 lt auch bei der Gemeindeverwaltung
Untereggen erhältlich. Der Verkauf
der bisherigen Gebührenmarke endet 2019;
vorhandene Marken dürfen noch bis 30. Juni 2020
verwendet werden und sind bis dann aufzubrauchen.
Nach Ablauf dieser gewährten Übergangsfrist
werden die bisherigen Gebührenmarken nicht mehr
akzeptiert. Die neuen Sperrgutmarken werden ab
Ende Jahr in den Verkaufsstellen angeboten und
kosten Fr. 4.-- je Marke.
Die A-Region empfiehlt den Einwohnern, keine Gebührenmarken
auf Vorrat anzuschaffen und frühzeitig
auf die offiziellen Kehrichtgebührensäcke zu
wechseln. Nichtgebrauchte Gebührenmarken werden
grundsätzlich weder bei den Verkaufsstellen
noch bei der A-Region rückerstattet.
/www.sg.ch