Mitteilungsblatt Nr. 8 | 23. August 2019 9
Der Arbeitgeber zieht die Sozialversicherungsbeiträge
(ohne UV-Prämie) und die Quellensteuer von 5 Prozent
(0,5 Prozent Direkte Bundessteuer und 4,5 Prozent
Kantons- und Gemeindesteuer) jeweils vom
AHV-pflichtigen Lohn ab. Alle Arbeitnehmenden erhalten
von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung
über die abgelieferte Steuer, welche sie der Steuererklärung
beilegen. Eine solche Besteuerung hat
den Vorteil, dass das vereinfacht abgerechnete Einkommen
nicht mehr im ordentlichen Verfahren versteuert
werden muss. Damit fällt ein solches Einkommen
auch nicht in die Progression.
Arbeitgeber, die im Fürstentum Liechtenstein wohnende
Grenzgängerinnen und Grenzgänger beschäftigen,
dürfen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens
nicht im vereinfachten Verfahren abrechnen.
Die Beiträge, die Verwaltungskosten sowie die Quellensteuer
werden wie folgt übernommen:
-AHV/IV/EO 10,25 Prozent je zur Hälfte durch Arbeitnehmenden
und Arbeitgebenden
-ALV 2,2 Prozent je zur Hälfte durch Arbeitnehmenden
und Arbeitgebenden
-Familienzulagen 1,5 Prozent zu Lasten des Arbeitgebenden
-Verwaltungskosten max. 5 Prozent zu Lasten des Arbeitgebenden
-Quellensteuer 5 Prozent zu Lasten des Arbeitnehmenden
Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter auf
www.svasg.ch heruntergeladen oder bei der AHV Zweigstelle
bezogen werden.
Steuerstatistik
Die Gemeinde Untereggen liegt mit einem Steuerfuss
von aktuell 119 % an 28. Stelle (Vorjahr 32.)
von 77 Gemeinden im Kanton St. Gallen. Mit einer
Steuerkraft der natürlichen Personen von Fr. 2’383
belegt Untereggen den 15. Rang (Vorjahr 16.). Bei
den juristischen Personen beträgt die einfache
Steuer pro Einwohner Fr. 40, was Rang 72
(Vorjahr 71) bedeutet. Gesamthaft beträgt die Steuerkraft
pro Einwohner in Untereggen Fr. 2’441. Dies
reicht für Rang 29 (Vorjahr 27) im Kanton St. Gallen.
Gemäss Steuerstatistik zählte Untereggen am
31.12.2017 insgesamt 671 Steuerpflichtige. Rund
52 % davon wiesen ein steuerbares Einkommen von
weniger als 50’000 Franken aus. Dieser Anteil der
Steuerpflichtigen trug 12 % zu den Steuereinnahmen
von natürlichen Personen bei. Weitere rund 33 %
der Steuerpflichtigen hatten ein steuerbares Einkommen
zwischen 50’000 und 100’000 Franken
und zahlten etwa 40 % des Steueraufkommens der
Gemeinde. 15 % der Steuerpflichtigen verfügten
über ein steuerbares Einkommen von über 100’000
Franken. Sie leisteten knapp die Hälfte der Einkommenssteuer.
/www.svasg.ch