Mitteilungsblatt Nr. 8 | 21. August 2020 5
Der Arbeitgeber zieht die Sozialversicherungsbeiträge
(ohne UV-Prämie) und die Quellensteuer von 5 Prozent
(0,5 Prozent Direkte Bundessteuer und 4,5 Prozent
Kantons- und Gemeindesteuer) jeweils vom
AHV-pflichtigen Lohn ab. Alle Arbeitnehmenden erhalten
von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung
über die abgelieferte Steuer, welche sie der Steuererklärung
beilegen. Eine solche Besteuerung hat
den Vorteil, dass das vereinfacht abgerechnete Einkommen
nicht mehr im ordentlichen Verfahren
versteuert werden muss. Damit fällt ein solches
Einkommen auch nicht in die Progression.
Arbeitgeber, die im Fürstentum Liechtenstein wohnende
Grenzgängerinnen und Grenzgänger beschäftigen,
dürfen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens
nicht im vereinfachten Verfahren abrechnen.
Die Beiträge, die Verwaltungskosten sowie die
Quellensteuer werden wie folgt übernommen:
- AHV/IV/EO 10,25 Prozent je zur Hälfte durch Arbeitnehmenden
und Arbeitgebenden
- ALV 2,2 Prozent je zur Hälfte durch Arbeitnehmenden
und Arbeitgebenden
- Familienzulagen 1,5 Prozent zu Lasten des Arbeitgebenden
- Verwaltungskosten max. 5 Prozent zu Lasten des
Arbeitgebenden
- Quellensteuer 5 Prozent zu Lasten des Arbeitnehmenden
Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter auf
www.svasg.ch heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle
bezogen werden.
Hundehaltung
Der Sommer ist da. Die Natur lädt zum Verweilen
ein.
Die Hundehalter sind gefordert. Denn, das Hundegesetz
verpflichtet die Halter, die Hunde so zu halten,
dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder
belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund fremde Spiel- und
Sportplätze, Gärten sowie Wiesen während des
fortgeschrittenen Wachstums nicht betritt.
- Der Halter hat den Kot auf Strassen, Trottoirs, Wegen
und Plätzen, Wiesen und Gartenanlagen zu beseitigen.
Es stehen diverse Robidog-Behälter in der Gemeinde.
- Im Wald sowie in Naturschutzgebieten bitten wir
Sie, den Hund an der Leine zu führen.
Wir danken allen Hundehaltern herzlich, welche für
ein friedliches Zusammenleben beitragen. Nicht beachten
des Hundegesetztes bzw. oben genannten
Anweisungen kann zu Verzeigungen führen.
Hundekontrolle Untereggen
/www.svasg.ch