Mitteilungsblatt Nr. 2 9 | 13. September 2019
Politische Gemeinde
Anwesenheit des Gemeindepräsidenten
Montag 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Jeden Montag- und Donnerstagnachmittag
steht Gemeindepräsident
Norbert Rüttimann der Bevölkerung
im Gemeindehaus
für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung. Melden Sie sich
unter Telefon 079 601 41 78 oder unter norbert.
ruettimann@untereggen.ch an, um mit ihm
über Ihre Anliegen an die Gemeinde zu sprechen.
Der Gemeindepräsident freut sich auf Ihren
Besuch.
Gewässerraum für Eggwaldbach und Hinterhofbach
Die revidierte Gewässerschutzgesetzgebung des
Bundes verlangt, dass bei sämtlichen Gewässern
ein Gewässerraum nach bundesrechtlichen Vorgaben
ausgeschieden wird. Dies gilt grundsätzlich für
alle offenen Gewässer sowie auch eingeholte Gewässer
im Siedlungsgebiet.
Für die Festlegung der Gewässerräume sind die Gemeinden
zuständig. Es ist ihre Aufgabe, die Vorschriften
zur Ausscheidung des Gewässerraumes
grundeigentümerverbindlich in Zonenplan und
Baureglement umzusetzen. Innerhalb der festgelegten
Gewässerräume bestehen Nutzungsbeschränkungen.
Der Gewässerraum gewährleistet die natürlichen
Funktionen der Gewässer; den Schutz vor Hochwasser
und die Gewässernutzung und dient im weiteren
dem Gewässerunterhalt. Wie bisher, sind im
Gewässerraum nur standortgebundene und im
öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen
zulässig. Baubewilligte Bauten und Anlagen geniessen
Besitzstandsgarantie.
Der Gewässerraum ersetzt baupolizeirechtlich die
früher geltenden Gewässerabstände.
Für die Fälle, wo noch kein Gewässerraum ausgeschieden
ist, hat der Bundesrat festgelegt, dass
Bauabstände von wenigstens 8 m plus die Breite
der bestehenden Gerinnesohle gelten. Da die Gewässerräume
in der Regel weniger breit gefasst
sind, liegt die Gewässerraumfestlegung im Interesse
der bauwilligen Grundeigentümer.
Der Gemeinderat hat geprüft, ob die Gewässerraumfestlegung
für alle Gewässer in der Gemeinde
gleichzeitig erfolgen soll, um möglichst rasch überall
Rechtssicherheit zu erlangen. Es hat sich dabei
gezeigt, dass die Gewässerraumfestlegung nicht in
jedem Fall erforderlich ist. Die Gewässerraumfestlegung
über das ganze Gemeindegebiet wäre auch
mit unverhältnismässigen Kosten verbunden. Der
Gemeinderat hat nun entschieden, die Gewässeraumfestlegung
für den Eggwaldbach und den Hinterhofbach
in Auftrag zu geben. An diesen Bächen
bestehen in nächster Zeit vereinzelt Überbauungsabsichten.
Im Sinn der Innenentwicklung können die
Grundstücke nach der Gewässerraumfestlegung
wirtschaftlicher überbaut werden. Die Kosten für
die Gewässerraumfestlegung für den Eggwaldbach
und den Hinterhofbach werden insgesamt rund
20’000 Franken betragen. Teilweise ist bei der Gewässerraumfestlegung
auf der Stufe Vorprojekt
aufzuzeigen, ob und wie ein Bach im Rahmen der
Vorsorge für Überschwemmungen auszubauen wäre.
Der Gemeinderat hat für die Kosten einen Ausgabenbeschluss
gefasst und dafür einen Nachtragskredit
gesprochen. Die Arbeiten werden durch ERR
Raumplaner AG, St. Gallen und Wälli AG Ingenieure,
Arbon, ausgeführt. Nach Erledigung der Arbeiten
sind die Gewässerräume in einem Sondernutzungsplan
aufzuzeigen und öffentlich aufzulegen. Dabei
können die betroffenen Grundeigentümer ihre
Rechte wahren.
link