Mitteilungsblatt 10 Nr. 10 | 12. Oktober 2018
wartet bereits mehr als genug Holz auf die Verarbeitung.
Trotzdem sind da und dort Holzschläge geplant,
sei es zur Verjüngung und Pflege im Schutzwald, zur
Beseitigung kranker Bäume, zum Heizen oder für den
Bedarf von hochwertigem Frischholz.
In der Schweiz wird nie mehr Holz geerntet, als nachwächst.
Das ist im Gesetz festgeschrieben. Ausserdem
ist jeder Holzschlag bewilligungspflichtig. Eine nachhaltige
Bewirtschaftung ist unerlässlich, damit der Wald
auch in Zukunft all seine Funktionen erfüllen kann. Das
braucht Fachpersonen, die alle Zusammenhänge kennen.
Die über 6000 Forstleute in der Schweiz sind bestens
ausgebildet. Sie machen einen hervorragenden,
aber mitunter gefährlichen Job für uns alle.
Auch während der Holzerei-Saison sind unsere Wälder
meist frei zugänglich. Waldeigentümer und Gemeinden
weisen Besucherinnen und Besucher aber dringend darauf
hin, Abstand von den Gefahrenzonen im Bereich
von Holzschlägen zu nehmen, um sich selbst nicht in
Lebensgefahr zu begeben und das Forstpersonal konzentriert
arbeiten zu lassen.
Konkret heisst das:
- Absperrungen unbedingt
respektieren. Sie bedeuten
«Weg gesperrt, Lebensgefahr»
- Ein Warndreieck bedeutet
«Durchgang erlaubt, aber
Vorsicht ist geboten»
- Den Anweisungen des
Forstpersonals Folge leisten
- In Schlagflächen lauern auch Gefahren, wenn nicht gearbeitet
wird. Hier gilt «Betreten verboten – auch an Wochenenden»
- Holzbeigen sind keine Klettergerüste, das Besteigen kann zu
schweren Unfällen führen
Illustration: Max Spring,
Waldknigge der Arbeitsgemeinschaft für den Wald
Herbst - Jagdzeit
Liebe Untereggerinnen, liebe Unteregger
Die Jagdgesellschaft Untereggen – Goldach informiert
Sie über den Zeitpunkt der diesjährigen Gesellschaftsjagd:
Termin: Samstag, 27. Oktober 2018 8.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Wie in den vergangenen Jahren werden die Zufahrtsstrassen
und Wege zu den bejagten Gebieten mit entsprechendem
Warnmaterial gekennzeichnet.
Das Gebiet kann im Voraus aus witterungsbedingten
Gründen nicht genau festgelegt werden.
Wir sind bestrebt, so wenig Störung wie möglich zu
verursachen und beschränken uns auf lediglich eine
grosse Treibjagd im Herbst.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihre Jagdgesellschaft Untereggen / Goldach
Rechtsauskunftsstelle des St. Galler Anwaltsverbands
Der St. Galler Anwaltsverband bietet im Kantonsgebiet
eine unentgeltliche Rechtsauskunft an. In kurzen persönlichen
Gesprächen werden Rechtssuchenden erste
Auskünfte von Anwältinnen und Anwälten gegeben.
Für den Besuch ist keine Anmeldung nötig, es ist eine
Richtzeit von 15 Minuten vorgesehen.
Die Rechtsauskunftsstelle St. Gallen ist jeden Donnerstag
von 16.20 – 19.00 Uhr besetzt und befindet sich
beim Oberen Graben 32 im Besprechungszimmer 049
im Parterre.