Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Oktober 2018 7
Die Beiträge, die Verwaltungskosten sowie die Quellensteuer
werden wie folgt übernommen:
– AHV/IV/EO 10,25 Prozent je zur Hälfte durch Arbeitnehmenden
und Arbeitgebenden
– ALV 2,2 Prozent je zur Hälfte durch Arbeitnehmenden
und Arbeitgebenden
– Familienzulagen 1,45 Prozent zu Lasten des Arbeitgebenden
– Verwaltungskosten max. 5 Prozent zu Lasten des
Arbeitgebenden
– Quellensteuer 5 Prozent zu Lasten des Arbeitnehmenden
Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter
auf www.svasg.ch heruntergeladen oder bei der
AHV Zweigstelle bezogen werden
Entsorgungsfahrzeugen wie Tanklastwagen oder
Kehrichtwagen kann nur dann gewährleistet werden,
wenn die in den Strassenraum hineinragenden
Hecken, Bäume und Sträucher stets auf das gesetzlich
vorgeschriebenen Lichtraumprofil (Art. 106
Strassengesetz) zurückgeschnitten sind.
Grundeigentümer und Anstösser an öffentliche Strassen,
Treppen und Trottoirs werden gebeten, den
Strassenraum von überhängenden Ästen und hereinwachsenden
Sträucher und Hecken freizuhalten
– auf Trottoirs, Treppen und Radwegen bis auf eine Höhe
von 2.50 m
– auf der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m
– bei Beeinträchtigung der öffentlichen Beleuchtung
bis auf Lampenhöhe
Bäume müssen gegenüber Staatsstrassen und Gemeindestrassen
1. und 2. Klasse einen Abstand von
2,5 m einhalten. Für Lebhäge, Zierbäume und Sträucher
gilt ein Abstand von 0,6 m; über 1,8 m Höhe zusätzlich
die Mehrhöhe (Art. 104 StrG).
Gemessen werden die Abstände ab Strassengrenze
bzw. wo diese fehlt, ab Strassen- oder – wo vorhanden
– ab Trottoirrand gemessen.
Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, namentlich
auf der Innenseite der Kurven (Sichtzonen),
sind Anpflanzungen und tote Einfriedungen,
welche die Übersicht der Strasse beeinträchtigen,
verboten (Art. 101 Abs. 2 StrG).
Bitte beachten Sie daher, Ihr Astwerk regelmässig
auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden.
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Facebook-Account der Gemeinde Untereggen
Die Lernenden der Gemeindeverwaltung haben
den Facebook-Account der Gemeinde Untereggen
«reaktiviert». Es wird laufend über Neuigkeiten
unserer Gemeinde informiert. Zudem weisen wir
auch auf bevorstehende Veranstaltungen hin. Wir
freuen uns, wenn Einwohner welche Facebook
nutzen, unsere Seite mit «Gefällt mir» markieren.
Bäume und Sträucher
kennen keine Grundstück-Grenzen
Der Sommer 2018 brachte wieder in vielen Gärten eine wunderbare
Entfaltung der Natur. Hecken, Bäume und Sträucher
halten sich dabei nicht an Grundstück-Grenzen.
Hecken, Bäume und Sträucher, die in den Strassenraum
wachsen, gefährden die Verkehrsteilnehmer,
aber auch Kinder und Erwachsene, die aus unübersichtlichen
Standorten auf die Strasse treten. Auch
die Durchfahrt von Feuerwehrlöschwagen, Ver- und
/www.svasg.ch