Mitteilungsblatt 2 Nr. 10 | 11. Oktober 2019
Politische Gemeinde
Anwesenheit des Gemeindepräsidenten
Montag 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Jeden Montag- und Donnerstagnachmittag
steht Gemeindepräsident
Norbert Rüttimann der Bevölkerung
im Gemeindehaus
für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung. Melden Sie sich
unter Telefon 079 601 41 78 oder unter norbert.
ruettimann@untereggen.ch an, um mit ihm
über Ihre Anliegen an die Gemeinde zu sprechen.
Der Gemeindepräsident freut sich auf Ihren
Besuch.
Betreiberin des Fernwärmenetzes kann somit
grösstmöglich reduziert werden.
Der Gemeinderat hat für die Kosten des Vorprojektes
im Rahmen seiner Finanzkompetenz für einmalige
neue Ausgaben gemäss Gemeindeordnung einen
Ausgabenbeschluss von Fr. 25'000 gefasst. Das
Vorprojekt umfasst folgende Arbeiten:
- Festlegung der kurz- mittel- und
langfristigen Energie- und Leistungsprofile.
Wärmeerzeugung
- Bestimmung Wärmeerzeugungskonzept
- Standortbestimmung/Konzept Wärmezentrale
- Dimensionierung der Wärmeerzeugungsanlagen
- Bestimmung Steuerungs-/Überwachungskonzept
- Prüfung Optionen Stromerzeugung/Solarnutzung
- Kostenschätzung aufgrund Erfahrungszahlen
- Ermittlung voraussichtliche Produktionskosten
Beispiel einer Heizungsanlage
Beispiel eines Wasserspeichers
Vorprojekt für Fernwärmenetz bringt Klarheit
Im Rahmen der Abklärungen für ein eigens Fernwärmenetz
für Untereggen hat sich gezeigt, dass es
nicht erforderlich ist, einen Projektierungskredit an
einer ausserordentlichen Bürgerversammlung einzuholen.
Mit einem Vorprojekt können die Bau- und
Betriebskosten soweit abgeschätzt werden, dass
die Wirtschaftlichkeit und Finanzierung sorgfältig
geprüft werden kann. Wenn wie erwartet, die Wirtschaftlichkeit
mit den aufgrund der Umfrage aus
dem Jahr 2018 erwarteten 50 – 70 Anschlüssen gegeben
ist, wird die Höhe der Anschlussbeiträge sowie
der jährliche Grundpreis und der Wärmepreis
festgelegt. Mit diesen Angaben können die gemäss
Umfrage interessierten Grundeigentümerinnen
und Grundeigentümer konkret kontaktiert werden.
So wird sich die Bürgerschaft erst mit dem Projektierungs
und Bauentscheid beschäftigen müssen,
wenn die notwendigen Anschlüsse gesichert sind.
Das finanzielle Risiko für die Gemeinde als geplante
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