Mitteilungsblatt 4 Nr. 10 | 11. Oktober 2019
Rechtsgültigkeit von referendumspflichtigen
Erlassen
Art. 6 Gemeindegesetz (sGS 151.2), Art. 28 f Gesetz
über Referendum und Initiative (sGS 125.1)
Nachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen
ist und keine Urnenabstimmung verlangt wurde,
haben folgende Beschlüsse des Gemeinderates
Rechtsgültigkeit erlangt:
- Beschluss des Gemeinderates vom 25. April 2019
betreffend neues Organisationsreglement des Abwasserverbandes
Altenrhein
- Beschluss des Gemeinderates vom 16. Mai 2019
betreffend der Vereinbarung über die regionale Zusammenarbeit
im Bereich Bevölkerungsschutz mit
den Gemeinden Rheineck, Eggersriet, Gaiserwald,
Goldach, Häggenschwil, Mörschwil, Muolen, Rorschach,
Rorschacherberg, St. Gallen, Steinach, Thal,
Tübach, Untereggen und Wittenbach
Neue Verträge für die Abgeltung ökologischer
Leistungen
Aufgrund der Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen
nach dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer
Leistungen (GAöL) hat der Gemeinderat eine
Reihe neuer Verträge genehmigt. Diese halten Rechte
und Pflichten der Bewirtschafter fest. Bei den GAöL
Flächen handelt es sich um Flächen,
- die durch eine Schutzverordnung geschützt sind
- Moore (Streueflächen)
- Magerwiesen (Extensiv genutzte Wiesen)
- Pufferzonen
- Rückführungsflächen
- neu angelegte ökologische Ausgleichsflächen
- Magerweiden (Extensiv genutzte Weiden)
- Hecken, Feld- und Ufergehölze
- ökologisch wertvolle Waldränder
Im Vordergrund steht die naturschonende Bewirtschaftung
der Flächen um den Schlossweiher, aber
auch bei anderen Naturschutzgebieten in der Gemeinde.
Vier Kandidaturen für den Gemeinderat
Nach der Wahl von Gemeinderat
André Habermacher zum Schulpräsidenten
wird am 20. Oktober
2019 die Ersatzwahl für ein Mitglied
des Gemeinderates für den Rest
der Amtsdauer 2017 – 2020 durchgeführt.
Innerhalb der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
sind folgende gültigen Wahlvorschläge
eingegangen:
Broger Rudolf, Jg. 1976, Software Produkt-Verantwortlicher/
Projektleiter, Zielgasse 4, parteilos
Hochreutener Nadja, Jg. 1971, Jugendarbeiterin/Spielgruppenleiterin,
Wandstrasse 1, parteilos
Riedener Simon, Jg. 1985, B.Sc. FHO in Systemtechnik,
Software Ingenieur/Technischer Projektleiter,
Mittlerhof 28, CVP
Schöllhorn-Schilling Nicole, Jg. 1974, Pflegefachfrau
HF/Erwachsenenbildnerin FA, Pfannackerstrasse 1,
parteilos
v.l.n.r, Broger Rudolf, Schöllhorn-Schilling Nicole, Hochreutener
Nadja, Riedener Simon
Auf dem Wahlzettel wird je eine Linie mit den Namen
der eingereichten Wahlvorschläge sowie eine
leere Linie, alle jeweils mit einem Kästchen zum Ankreuzen
versehen, aufgeführt. Es darf nur eine Person
angekreuzt werden. Wenn mehr als ein Name
angekreuzt ist, ist der ganze Stimmzettel ungültig.
Wenn kein Name angekreuzt ist, gilt der Stimmzettel
als leer. Nur ein angekreuzter Name erhält eine
Stimme.