Anhang Gemeindehaushalt 37
Finanzvermögen
Das Finanzvermögen besteht aus den Vermögenswerten, die nicht unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.
Kontengruppe Definition und Bilanzierung Bewertung
100 Flüssige Mittel und
kurzfristige Geldanlagen
Jederzeit verfügbare Geldmittel und Sichtguthaben Nominalwert,
Fremdwährungen sind zum
Tageskurs per Bilanzstichtag
umgerechnet.
101 Forderungen Guthaben, die auf einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen
Anspruch der Gemeinde gegenüber Dritten beruhen. Es handelt sich
dabei um Forderungen, die ihrer Natur nach kurzfristig realisierbar
sind und deshalb entsprechend ihrer Fälligkeit in flüssige Mittel
umgewandelt werden.
Forderungen werden verbucht, wenn die entsprechende
Lieferung oder Leistung erbracht ist und der Nutzen an den Käufer
beziehungsweise Leistungsbezüger übergegangen ist.
Sollverbuchung,
Bruttomethode, Nominalwert,
Einzelbewertungsmethode
102 Kurzfristige Finanzanlagen Finanzanlagen mit Laufzeiten von 90 Tagen bis 1 Jahr
Sämtliche Finanzanlagen sind zu bilanzieren.
Sparkonten zum Nominalwert,
Sparkonten in Fremdwährungen
sind zum Tageskurs per
Bilanzstichtag umgerechnet,
Wertschriften mit Kurswert zum
Kurswert per Bilanzstichtag,
Wertschriften ohne Kurswert
zum Verkehrswert oder zu
Anschaffungs- / Herstellkosten
104 Aktive Rechnungsabgrenzungen Forderungen oder Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen
des Rechnungsjahres, die noch nicht in Rechnung gestellt oder
eingefordert wurden, aber der Rechnungsperiode zuzuordnen sind
Vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben oder Aufwände, die der
folgenden Rechnungsperiode zu belasten sind.
Nominalwert
106 Vorräte und angefangene
Arbeiten
Für die Leistungserstellung benötigte Waren und Materialien Anschaffungs- / Herstellkosten
107 Langfristige Finanzanlagen Finanzanlagen mit Laufzeiten über 1 Jahr
Sämtliche Finanzanlagen sind zu bilanzieren.
Kurswert oder Anschaffungskosten
108 Sachanlagen FV Grundstücke, Gebäude und Mobilien, die als Kapitalanlage
oder für einen Wiederverkauf erworben werden (Förderung des
Wohnungsbaus, Industrieansiedlung, Realersatz). Auch der übrige,
vorsorgliche Landerwerb wird hier aktiviert (z. B. Grundstücke in
der öffentlichen Zone, sofern noch kein baureifes Projekt vorhanden
ist). In diesem Konto sind auch die Übernahmen von Grundstücken
aus dem Verwaltungsvermögen, die nicht mehr für die öffentliche
Aufgabenerfüllung benötigt werden, zu verbuchen.
Sämtliche Sachanlagen sind zu bilanzieren.
Verkehrswert
109 Forderungen gegenüber
Spezialfinanzierungen und Fonds
im Fremdkapital
Kumulierte Aufwandüberschüsse der Spezialfinanzierungen und Fonds
im Fremdkapital
Nominalwert