38 Anhang Gemeindehaushalt
Verwaltungsvermögen
Das Verwaltungsvermögen besteht aus den Vermögenswerten, die unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.
Zugänge zum Verwaltungsvermögen können nur durch Aktivierung aus der Investitionsrechnung erfolgen. Abgänge erfolgen durch Abschreibung
sowie durch Übertragung in das Finanzvermögen bei Veräusserung oder Entwidmung.
Kontengruppe Definition und Bilanzierung Bewertung
140 Sachanlagen VV Sachgüter, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt
werden (z.B. Strassen, Hochbauten, Wasserbauten, Mobilien)
Aktivierung der Investitionsausgaben, wenn sie die Aktivierungsgrenze
übersteigen
Anschaffungs- / Herstellkosten
unter Abzug planmässiger
Abschreibungen
142 Immaterielle Anlagen VV Nicht-physische Vermögensgegenstände wie Software, Lizenzen,
Planungsausgaben (z.B. Ortsplanungen)
Aktivierung der Investitionsausgaben, wenn sie die
Aktivierungsgrenze übersteigen
Anschaffungs- / Herstellkosten
unter Abzug planmässiger
Abschreibungen
144 Darlehen Darlehen mit festgelegter Laufzeit und Rückzahlungspflicht
Sämtliche Darlehen werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der
Investitionsrechnung gebucht und aktiviert.
Anschaffungskosten abzüglich
notwendiger Wertberichtigungen
145 Beteiligungen, Grundkapitalien Beteiligungen aller Art, die (Mit-)Eigentümerrechte begründen
Sämtliche Beteiligungen werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in
der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert
Anschaffungskosten abzüglich
notwendiger Wertberichtigungen
146 Investitionsbeiträge Beiträge an Investitionen von Dritten, die durch finanzielle Hilfe der
Gemeinde gefördert werden
Aktivierung der Investitionsbeiträge, wenn sie die Aktivierungsgrenze
übersteigen
Anschaffungs- / Herstellkosten
unter Abzug planmässiger
Abschreibungen