41
1.4. Abschreibungsmethode und Abschreibungssätze
Finanzvermögen
Wertberichtigungen des Finanzvermögens werden vorgenommen, wenn eine Wertveränderung gegenüber dem Buchwert eintritt.
Verwaltungsvermögen
Das Verwaltungsvermögen wird gemäss Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2018 linear über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben:
Anlagekategorie Nutzungsdauer
Böden -
Strassen, Verkehrswege 30 Jahre
Brücken, Kunstbauten (konventionelle Bauweise) 70 Jahre
Brücken, Kunstbauten (Leichtbauweise) 15 Jahre
Wasserbau 50 Jahre
Übrige Tiefbauten (z.B. Friedhöfe, Plätze) 40 Jahre
Kanal- und Leitungsnetze Wasserversorgung 60 Jahre
Kanal- und Leitungsnetze Elektrizitätsversorgung 40 Jahre
Abwasseranlagen, Abfallanlagen (Tiefbauten) 50 Jahre
Gebäude, Hochbauten (konventionelle Bauweise) 35 Jahre
Gebäude, Hochbauten (Leichtbauweise) 20 Jahre
Abwasseranlagen, Abfallanlagen (Hochbauten) 30 Jahre
Waldungen, Alpen -
Mobilien 5 Jahre
Maschinen 5 Jahre
Fahrzeuge 7 Jahre
Spezialfahrzeuge 15 Jahre
Hardware 4 Jahre
Anlagen im Bau im Verwaltungsvermögen -
Übrige Sachanlagen nach erwarteter Nutzungsdauer
Software 4 Jahre
Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte 5 Jahre
Planungskosten 10 Jahre
Übrige immaterielle Anlagen 5 Jahre
Darlehen -
Beteiligungen, Grundkapitalien -
Investitionsbeiträge gemäss Anlagekategorie des finanzierten Objekts
Passivierte Anschlussbeiträge 15 Jahre
Aktivierungsgrenzen
Der Gemeinderat hat mit Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2018 folgende Aktivierungsgrenzen festgelegt:
Gemeindehaushalt Fr. 50’000
Elektrizitätsversorgung Fr. 50’000
Wasserversorgung Fr. 30’000
Darlehen und Beteiligungen werden unabhängig von ihrer Höhe aktiviert.
Anhang Gemeindehaushalt