54 Geschäftsprüfungskommission
Geschäftsprüfungskommission
Mitglieder
Präsident: de Bue André
Mitglied: Bühler Martin
Mitglied: Benz Ivo
Mitglied: Egeter Reto
Mitglied: Sieber Corinne
Bericht der Geschäftsprüfungskommission
an die Bürgerversammlung der Gemeinde Untereggen
Als Geschäftsprüfungskommission haben wir die Jahresrechnung der
Gemeinde Untereggen, bestehend aus Berichterstattung, Bilanz, Erfolgsrechnung,
Investitionsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang sowie
die Amtsführung für das am 31. Dezember 2020 abgeschlossene Rechnungsjahr
und das Budget 2021 geprüft.
Verantwortung des Gemeinderates
Der Gemeinderat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung und des Budgets
sowie die Amtsführung in Übereinstimmung mit den kantonalen und
kommunalen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung
beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung
eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung der
Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge
von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Gemeinderat für
die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Geschäftsprüfungskommission
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil
über die Jahresrechnung und das Budget sowie die Amtsführung abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften vorgenommen. Die Prüfung haben wir so zu planen
und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die
Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung
beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von
Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze
und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen
liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung
der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung
als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser
Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für
die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen
entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber
um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems
abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit
der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität
der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung
der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von
uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene
Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung entsprechen die Jahresrechnung und die Amtsführung
für das am 31. Dezember 2020 abgeschlossene Rechnungsjahr
sowie das Budget 2021 den kantonalen und kommunalen gesetzlichen
Vorschriften.
Berichterstattung aufgrund weiterer
gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die Anforderungen an die Befähigung gemäss
Art. 56 GG erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren
Sachverhalte vorliegen.
Aufgrund unserer Prüfungstätigkeit stellen wir folgende Anträge:
1. Die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Untereggen sei zu genehmigen.
2. Die Anträge des Rates über Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr
2021 seien zu genehmigen.
9033 Untereggen, 23. Februar 2021
FÜR DIE GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION
André de Bue Martin Bühler
Präsident Vizepräsident