6 Gemeinderat
Geschäftsbericht 2020
Geschäfte des Gemeinderates
Der Gemeinderat kam im Jahr 2020 zu 16 (Vorjahr 17) Sitzungen zusammen.
Insgesamt behandelte der Gemeinderat 164 (Vorjahr 129) Traktanden. Die
Beratungen des Gemeinderates wurden auf 274 (Vorjahr 301) Seiten Protokoll
festgehalten.
Gesamterneuerungswahlen für Gemeinderat
und GPK
Am 24. September 2020 wurden die Gesamterneuerungswahlen
für den Gemeinderat und
die Geschäftsprüfungskommission durchgeführt.
Gemeinderat Marius Geiger hat nach gut 6 Jahren
Engagement im Gemeinderat entschieden,
sich nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Bei der
Urnenwahl wurden Gemeindepräsident Norbert Rüttimann, Schulpräsident
André Habermacher sowie Gemeinderat Roland Graf und Gemeinderätin Nadja
Hochreutener wieder gewählt. Im ersten Wahlgang konnte der fünfte Sitz im
Gemeinderat nicht besetzt werden.
Für den zweiten Wahlgang ist für das fünfte Mitglied
des Gemeinderates ein Wahlvorschlag eingegangen.
Aufgrund dessen wurde Patrik Lanter
in stiller Wahl gewählt, ohne dass ein Urnengang
durchgeführt werden musste. Patrik Lanter hat
das Amt am 1. Januar 2021 angetreten und alle
Funktionen von Marius Geiger übernommen,
insbesondere das Präsidium der Jugendkommission.
Er nimmt als zusätzliches Mitglied des Gemeinderates auch in der
Kommission Dorfleben Einsitz.
In der Folge sind die bedeutsamsten Geschäfte des Gemeinderates in einer
Zusammenfassung erläutert:
Finanzausgleich
In den letzten Jahren hat sich die Steuerkraft im Durchschnitt der St.Galler Gemeinden
besser entwickelt als in Untereggen. Auch steigt vorübergehend die
Schülerzahl in Untereggen. Deshalb steigen die Finanzausgleichszahlungen
des Kantons ab 2021 wieder an.
Revision der Ortsplanung
Die Ortsplanung, insbesondere Zonenplan und Baureglement, regelt, wo wie
gebaut werden darf in unserem Dorf. Der Gemeinderat hat im vergangenen
Jahr die Revision der Ortsplanung vorläufig abgeschlossen und die Planungsinstrumente
der Öffentlichkeit (Zonenplan, Baureglement, Richtplan) vorgestellt
bzw. Corona-bedingt in zwei Anläufen der Vernehmlassung unterstellt. Am
29. Juni 2020 wurde eine öffentliche Orientierungsversammlung und Anfang
Juli zwei Fragestunden für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
durchgeführt. Im sogenannten Mitwirkungsverfahren ist lediglich
eine Eingabe eingegangen. Darin wurde gewünscht, dass landwirtschaftliche
Betriebsgebäude im Unterbach ins Siedlungsgebiet einbezogen werden. Die
Planungskommission hat diese Erweiterung des Siedlungsgebietes bereits
im Vorfeld diskutiert. Der Gemeinderat hat dem Ansinnen zugestimmt, weil
damit ein ortsbaulich guter Abschluss des Siedlungsgebietes geschaffen würde
und der Dorfeingang von Goldach her mit Wohnbauten gestaltet werden
kann. Eine Einzonung müsste später mit einem Teilzonenplan erfolgen, wofür
vorgängig eine Überbauungsstudie mit Angaben über die Erschliessung und
Stellung der Bauten am Dorfeingang erforderlich sein wird.
Erweiterung Siedlungsgebiet Unterbach/Mittlerhof
Durch den plötzlichen Tod eines Landwirtes letzten Sommer sind zwei von diesem
bewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe frei geworden, ohne dass diese
als eigener Betrieb weitergeführt werden. Beide Betriebsgebäude liegen im
Siedlungsgebiet oder an dessen Rand. Eine Überbauung mit Wohnbauten anstelle
der Betriebsgebäude und allenfalls dem älteren Betriebsleiterwohnhaus
macht Sinn. Dies entspricht im Übrigen der Politik des Gemeinderates, welche
bereits im Richtplan zum Ausdruck kommt, wo zwei bestehende Landwirtschaftsbetriebe
bzw. das Umland der heutigen Betriebsgebäude im Vorderhof
und Hinterhof ins Siedlungsgebiet eingeteilt wurden. Sie können im Fall einer
Änderung der Betriebsstruktur einer Überbauung zugeführt werden. So beabsichtigt
der Gemeinderat, die Betriebsgebäude im Norden des Mittlerhofs
ebenfalls ins Siedlungsgebiet im Richtplan aufzunehmen. Auch hier wäre für
eine spätere Einzonung eine Überbauungsstudie vorzuweisen.
Die grosse Scheune und das Betriebsleiterwohnhaus im Westen des Mittlerhofs
sind aktuell über eine schmale, steile Strasse als Fortsetzung der Gemeindestrasse
3. Klasse Emsweg erschlossen. Im neuen Raumplanungsrecht des
Bundes und vor allem des Kantons sind entscheidende Voraussetzungen für
neue Überbauungen nebst der Innenentwicklung die Erhältlichkeit bei der Einzonung.
Für die genannte Liegenschaft ist beides erfüllt. Der Gemeinderat hat
eine Überbauungsstudie erarbeiten lassen, welche aufzeigt, dass das Gelände
mit 4 – 5 Gebäuden mit 19 bis 28 zeitgemässen Wohnungen mit Seesicht überbaut
werden kann. Dabei kann gewährleistet werden, dass die Seesicht bestehender
Häuser an der Fellenbergstrasse nicht eingeschränkt wird.
Zonenplan im Mittlerhof: Links geplant, rechts bestehend
Der Gemeinderat kann sich vorstellen, das Land vom jetzigen Grundeigentümer,
der vor fast dreissig Jahren nach Kanada ausgewandert ist, zu
Marius Geiger
Patrik Lanter