60 Gutachten und Anträge
Die an diesen Hydranten vorhandenen Druck- und Mengenverhältnisse
sind im Situationsplan (Seiten 58/59) dargestellt.
Noch offen ist die Frage, ob allenfalls ein weiterer Hydrant notwendig
wird im Zusammenhang mit der geplanten Innenentwicklung (z.B. weil
grössere Tiefgaragen erstellt werden). In der nächsten Projektphase
werden diesbezügliche Abklärungen noch vorgenommen.
Hauszuleitungen
Alte Hauszuleitungen werden im Zug der Bauarbeiten vollständig erneuert.
Neu verlegt werden Druckrohre PE 40/32.6 resp. 63/51.4. Bei Liegenschaften,
die bereits über PE-Hauszuleitungen verfügen, werden die bestehenden
Leitungen lediglich an die neue Hauptleitung angeschlossen.
Verschiedene Liegenschaften an der Oberen Haldenstrasse werden
heute ab der bestehenden Eternit-Hauptleitung DN 100 versorgt, die
im Zuge dieses Projektes ausser Betrieb genommen wird. Um die Versorgung
dieser Liegenschaften weiterhin sicherzustellen, müssen neue
Hauszuleitungen erstellt werden. Auf Teilabschnitten können die neuen
Zuleitungen in die nicht mehr verwendete Hauptleitung eingezogen
werden, wodurch sich Grabarbeiten einsparen lassen.
In der nächsten Projektphase gilt es abzuklären, wo noch zusätzliche Anschlüsse
für die geplante Innenentwicklung vorbereitet werden müssen.
Bauablauf
Bei der Festlegung des Bauablaufs ist insbesondere darauf zu achten,
dass die Wasserversorgung jederzeit gewährleistet ist, und dies möglichst
ohne aufwendige Provisorien:
– Montage provisorischer Kappe beim westlichen Projektanfang
– Hauptleitungsbau in der Haldenstrasse bis Höhe Haldenstrasse Nr. 8
(noch ohne Anschluss vorbereitetes Teilstück MFH Haldenstrasse 1),
inkl. Kombi-III-Absperrschieber, Stichleitung und Hydrant Nr. 107, inkl.
Vorbereitung Hausanschlüsse und Abgang Obere Haldenstrasse (PE 63)
– Einbindung Teilstück Vorleistung im Bereich des neuen Mehrfamilienhauses
Haldenstrasse 1, Inbetriebnahme Teilabschnitt
– Umhängen Hauszuleitungen im bereits realisierten Abschnitt
– Vorbereitung Rohreinzug, d.h. Montage provisorischer Kappe auf der
Höhe der Liegenschaft Obere Haldenstrasse 1
– Einzug PE 63 in AZ 100 in Oberer Haldenstrasse und Vorbereitung
Hauszuleitungen, anschl. Umhängen Hauszuleitungen
– Provisorien für die Liegenschaften Hinterhof 12 und Hinterhof 14
– Weiterbau bis zum östlichen Projektende, inkl. Vorbereitung Hausanschlüsse
– Zusammenschluss, Umhängen Hauszuleitungen
Kosten / Finanzielle Auswirkungen
Der Kostenvoranschlag basiert auf durchschnittlichen Unternehmerpreisen
resp. Erfahrungszahlen aus vergleichbaren Bauvorhaben. Je nach
Ausbaubedarf der weiteren Werke können sich insbesondere die Tiefbaukosten
noch nach unten verändern.
I. Hauptleitung
1. Tiefbauarbeiten Fr. 70’000.–
2. Rohrlegearbeiten Fr. 38’000.–
3. Nebenarbeiten (z.B. Zäune) Fr. 1’000.–
4. Übrige Aufwendungen Fr. 3’000.–
(Gebühren, Grundbuch)
5. Anteil Projekt und Bauleitung, Fr. 20’000.– Fr. 132’000.–
Verschiedenes
II. Hauszuleitungen
6. Tiefbauarbeiten Fr. 36’000.–
7. Rohrlegearbeiten Fr. 28’000.–
8. Nebenarbeiten Fr. 3’000.–
(z.B. Gärtner, Zäune)
9. Anteil Projekt und Bauleitung, Fr. 11’000.– Fr. 78’000.–
Verschiedenes
Gesamtkosten (exkl. MwSt.) Fr. 210’000.–
Diese Gesamtkosten entsprechen der Prognose an der Bürgerversammlung
vom 4. April 2016 (Fr. 215’000).
An die Baukosten der Wasser-Hauptleitung kann mit Beiträgen der Gebäudeversicherung
des Kantons St.Gallen gerechnet werden. Die Beitragszusicherung
liegt noch nicht vor. Deshalb erfolgt der Kreditantrag
zu den Gesamtkosten. Da die Wasserversorgung vorsteuerabzugsberechtigt
ist, erfolgt der Kreditantrag zu den Gesamtkosten exkl. Mehrwertsteuer.
Bei der Wasserpreiserhöhung auf 1. Januar 2019 wurden die anstehenden
Leitungserneuerungen der Wasserversorgung berücksichtigt. Somit löst
die vorliegende Leitungserneuerung keine Erhöhung des Wasserpreises
aus. Das Eigenkapital der Wasserversorgung beträgt per 31. Dezember
2020 Fr. 494’990.26. Damit könnte ein allfälliger Aufwandüberschuss in
kommenden Jahren gedeckt werden.
Antrag des Gemeinderates (zuhanden der Urnenabstimmung
vom 11. April 2021)
Die Versorgungssicherheit für die Wasserversorgung kann mit den vorliegenden
Leitungserneuerungen langfristig verbessert werden. Deshalb
stellt der Gemeinderat folgenden Antrag:
Der Leitungserneuerung Hinterhof Süd der Wasserversorgung und dem
Ausgabenbeschluss von Fr. 210’000 dafür sei zuzustimmen.
9033 Untereggen, 9. Februar 2021
GEMEINDERAT UNTEREGGEN
Norbert Rüttimann Norbert Näf
Gemeindepräsident Gemeinderatsschreiber