Gemeinderat 7
erwerben und einer Überbauung zuzuführen. Ein entsprechender Erwerb
muss voraussichtlich der Bürgerversammlung zur Genehmigung vorgelegt
werden.
Der Gemeinderat beabsichtigte, das Grundstück Nr. 622 im Hinterhof (Haldenstrasse)
auszuzonen, weil dieses noch unüberbaut und nicht vollständig
erschlossen ist sowie am Rand des Siedlungsgebietes liegt. Es besteht nun
ein Baugesuch für die Überbauung des Grundstückes zusammen mit dem
östlich davon liegenden Grundstück mit zwei Mehrfamilienhäusern. Dies
ist im Rahmen der geltenden Zonenordnung zu behandeln. Damit ist eine
Überbauung absehbar. Aufgrund dessen beabsichtigt der Gemeinderat, das
Grundstück Nr. 622 in der Bauzone zu belassen.
Sondernutzungsplan Mittlerhof Kantonsstrasse
Im Entwurf zum Zonenplan ist die Häuserzeile an der Kantonsstrasse von der
Seeblickstrasse bis zur Pfannackerstrasse mit einer Pflicht zur Ausarbeitung
eines Sondernutzungsplanes belegt. Damit soll sichergestellt werden, dass
in dieser Häuserreihe eine massvolle Innenentwicklung stattfinden kann,
ohne dass den hinterliegenden Grundstücken die ganze Seesicht genommen
wird.
Zusammen mit den Instrumenten der Revision der Ortsplanung, dem geringfügig
angepassten Zonenplan und dem vollständig erneuerten Baureglement
hat der Gemeinderat auch den Entwurf des «Sondernutzungsplan
Mittlerhof Hauptstrasse» verabschiedet. Der Gemeinderat hat am 11. August
2020 die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
sowie die Eigentümer der hinterliegenden Liegenschaften an einer Orientierungsversammlung
informiert.
Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die
Bevölkerung konnten bis 30. September 2020 zum Entwurf des Sondernutzungsplans
Stellung nehmen. Es sind zwei Eingaben von Hauseigentümern
an der Seeblickstrasse eingegangen. Mit beiden Betroffenen konnten die
Pläne ausführlich besprochen werden. Die öffentliche Auflage des Plans ist
nach Rechtskraft von Zonenplan und Baureglement im Jahr 2022 geplant.
Gewässerraumausscheidung
Zur Ortsplanung gehört auch die Gewässerraumausscheidung, welche regelt,
wo welche Einschränkungen bei der Bebauung in der Nähe eines Baches
gelten. Ohne Ausscheidung des Gewässerraums gilt für Bauten und
Anlagen ein provisorischer Gewässerabstand nach Bundesrecht von 8.00
Metern. Die Entwürfe der Pläne wurden im Februar 2020 publiziert, damit
Betroffene ihre Meinung dazu einbringen konnten. Gleichzeitig wurden die
Unterlagen auch zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. In der kantonalen
Vorprüfung wurden vereinzelt Änderungen an den Plänen verlangt, welche
möglichst grundeigentümerfreundlich umgesetzt wurden. Aus der Bevölkerung
sind eine mündliche und eine schriftliche Eingabe erfolgt. In beiden
Fällen konnte eine Veränderung des Gewässerraums im Interesse der
betroffenen Grundeigentümer erfolgen. Der Gemeinderat hat nun die definitiven
Sondernutzungspläne zuhanden der öffentlichen Auflage erlassen.
Die Gewässerräume betragen gemäss den Sondernutzungsplänen in den
meisten Fällen 11.00 Meter, vereinzelt gemäss den rechtlichen Grundlagen
bis 13.25 Meter (zum Teil gleichmässig, zum Teil sachgerecht ungleichmässig
verteilt). Die Sondernutzungspläne und weitere Unterlagen wie der Planungsbericht,
die Abschnittsformulare und der Übersichtsplan lagen in der
Gemeinderatskanzlei vom 15. Mai bis 14. Juni 2020 öffentlich auf. Betroffene
Grundeigentümer wurden mit einer persönlichen Anzeige über die Auflage
der Planungsinstrumente in Kenntnis gesetzt. Gegen die Sondernutzungspläne
gingen wenige Einsprachen ein, welche zurzeit bearbeitet und mit
den Betroffenen Lösungen gesucht werden.
Beispiel einer Gewässerraumausscheidung
Fuss- und Velowegbrücke St. Gallen – Untereggen
Die Arbeiten am Vorprojekt für die Fuss- und Velowegbrücke St.Gallen – Untereggen
wurden soweit vorangetrieben, dass dieses Anfang 2021 mit dem
aktuellen Stand zur kantonalen Vorprüfung eingereicht werden konnte. Die
Fuss- und Velowegbrücke ist ein Projekt des Agglomerationsprogramms
St.Gallen-Bodensee. Sie ist darin als A-Massnahme aufgenommen (d.h. Realisierung
in den nächsten vier Jahren geplant). Die Gemeinde Untereggen
gehört neu auch zum Perimeter des Agglomerationsprogramms St.Gallen-
Bodensee. Die Fuss- und Velowegbrücke wurde im Jahr 2020 auch in den
kantonalen Richtplan aufgenommen. Gemäss Vereinbarung im Aggloprogramm
3. Generation (B-Massnahme) liegt der Lead für die Vorprojektphase
Auszug aus der Überbauungsstudie Mittlerhof mit möglichem Bauvolumen (Sicht
vom Hinterhof)
Auszug aus dem Entwurf des Teilstrassenplans mit dem Verlauf der Zugänge und
der Fuss- und Velowegbrücke St.Gallen – Untereggen