Nr. 1 / Mai 2012 Die Klientenschrift des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV
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Wann brauchen Kinder einen
Anwalt/eine Anwältin?
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St.Galler Anwaltsverband
SGAV
April 2018 Galler Anwaltsverbandes SGAV
RECHT & PRIVAT
Bauen und Versicherungen.
Was muss der
Bauherr beachten?
RECHT &
UNTERNEHMUNG
Das «mandat» ist unter
www.sgav.ch
als E-Book verfügbar.
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EDITORIAL
Familienrecht im
Wandel der Zeit
Vorsicht bei Verdachtskündigungen!
Steuervorlage 17 – ein
neuer Anlauf zur Unternehmenssteuerreform?!
RECHT-ECK
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Fehlende zivilrechtliche 19
Sanktionsmöglichkeit
beim Wegbringen von
Kleinkindern
Fast ein Jahr im Amt –
ein erstes Résumé
Gegen Ende Mai geht mein erstes Jahr
als Präsident des St.Galler Anwaltsverbandes
zu Ende – Zeit für ein erstes kurzes
Innehalten, um etwas Ordnung in die
normalerweise recht gut im Arbeitsalltag
«versteckten» Aufgaben zu bringen und
sich zu überlegen, was in welche Richtung
weitergehen soll.
Die Digitalisierung. Sie ist derzeit in aller
Munde und beschäftigt nicht nur unsere
Klienten, sondern auch die Anwaltschaft.
Sie wird einerseits als Schreckgespenst
verteufelt, andererseits als Allheilmittel gepriesen
– die Wahrheit dürfte wie so oft
irgendwo dazwischen liegen. Vor dem Hintergrund
der alten Regel, dass die kurzfristigen
Auswirkungen sogenannt disruptiver
Veränderungen eher über- und die langfristigen
Auswirkungen dafür unterschätzt
werden, sollten wir alle uns heute nicht allzu
sehr ins Boxhorn jagen lassen, gleichzeitig
aber die Visionen der Digitalisierer
ernst nehmen und alle Entwicklungen
sorgsam verfolgen – es ist einfacher mit
zu machen, als hinterher zu rennen.
Der Berufsstand, die Regulierung. Affären
wie die um die Panama- oder Paradise-
Papers setzen nach dem Bankgeheimnis
nun auch zunehmend das Anwaltsgeheimnis
unter Druck. Letzteres hält derzeit noch
stand – die Informationen, die Sie Ihrem
Anwalt anvertrauen, sind bei diesem nach
wie vor sicher. Wir setzen uns dafür ein,
dass dies so bleibt, auch wenn uns das an
ganz anderer Stelle, nämlich beim Honorarinkasso,
immer wieder an sich nur wenig
nachvollziehbare Hindernisse in den Weg
legt.
Die Honorarordnung. Sie ist schon seit einiger
Zeit in Revision, wobei es hier – dies
kann nicht genug betont werden – nicht
darum geht, dass die Anwälte mehr verdienen
wollen (denn sie werden ja in der
Regel von ihren Klienten bezahlt), sondern
dass die von den Gerichten an die Klienten
zugesprochenen Parteientschädigungen
die wirklichen Anwaltskosten besser
Dr. Michael Nonn
Rechtsanwalt und öffentlicher
Notar St.Gallen
Präsident des St.Galler
Anwaltsverbandes
zu decken vermögen. Es bleibt eine harte
Diskussion, aber wir bleiben dran.
Wenn ich mir für meine Amtsdauer etwas
wünschen dürfte, dann wäre es ein von
differenziertem Denken (nicht von plakativen,
fixen Regeln – die können Maschinen
besser anwenden als Menschen!) geprägter
Rechtsstaat, in welchem sich die verschiedenen
Akteure ohne Klischeedenken
ihrer Positionen und der damit verbundenen
Verantwortung bewusst sind und
in gegenseitigem Respekt dafür sorgen,
dass der Zugang zu diesem Rechtsstaat
allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermassen
offen steht. Nicht, dass dem überhaupt
nicht so wäre – Entwicklungs- und
Verbesserungsbedarf ist aber dennoch
erkennbar und sollte angegangen werden.
In diesem Sinne freue ich mich auf die
kommenden Herausforderungen und auf
zahlreiche inspirierende Begegnungen mit
Rechtssuchenden, Berufskollegen und
Behördenmitgliedern!
/www.sgav.ch