Nr. 1 / Mai 2012 Die Klientenschrift des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV 
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 Ein Plädoyer für die KESB 
 Der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde  
 (KESB) haftet seit ihrer Einführung  
 vor bald 5 Jahren ein schlechtes Image  
 an.  Ich  spüre  dies  in  meinem  Berufsalltag  
 immer  wieder,  namentlich  dann,  
 wenn  Mandanten  die  Beurkundung  eines  
 Vorsorgeauftrags wünschen.  Zweifellos: 
  Auch für Sie, geschätzte Leserin,  
 geschätzter Leser, dürfte es regelmässig  
 Sinn machen, Vorkehrungen für den Fall  
 Ihrer Handlungsunfähigkeit zu treffen, indem  
 Sie  eine  Ihnen  nahestehende Vertrauensperson  
 einsetzen,  die  sich  nach  
 spezifischen  Vorgaben  um  Ihre Angelegenheiten  
 kümmert,  sollten  Sie  selbst  
 z.B.  wegen  fortgeschrittener  Demenz  
 nicht  mehr  dazu  in  der  Lage  sein.  Die  
 in diesem Zusammenhang doch häufig  
 gehörte Befürchtung von Klienten, ohne  
 einen  Vorsorgeauftrag  gegebenenfalls  
 der Willkür der KESB ausgeliefert zu sein,  
 trifft  aber  meines  Erachtens  eindeutig  
 nicht  zu.  Obschon  ich  mich  in  unserer  
 Anwaltskanzlei  nur  hin  und  wieder  mit  
 Kindes-  und  Erwachsenenschutzmassnahmen  
 befasse, bin ich überzeugt: Die  
 KESB arbeitet professionell und operiert  
 mit Augenmass. 
 Dass sie in Einzelfällen übers Ziel hinaus  
 schiesst, mag sein. Bei ca. 130’000 Kindes 
  und Erwachsenenschutzmassnahmen1, 
  über welche die KESB schweizweit  
 jährlich  befindet,  lässt  sich  dies  kaum  
 vermeiden. Vor die Wahl gestellt ist es mir  
 persönlich lieber, greift die KESB einmal  
 zu  viel,  zu  schnell  oder  zu  weitreichend  
 ein,  anstatt  die  Augen  vor  einem  mutmasslich  
 schwerwiegenden  Missstand  
 zu  verschliessen.  Oder  wie  gross  wäre  
 – völlig zu Recht – der Aufschrei bei Direktbetroffenen, 
  der Bevölkerung und in  
 den Medien, sollte sich irgendwann herausstellen, 
  dass die KESB beispielsweise  
 bei einer Kindsmisshandlung während  
 Tagen, Wochen oder gar Monaten nicht  
 einschritt,  weil  sie  zauderte?  Schätzen  
 wir uns deshalb glücklich, auf eine starke, 
   tatkräftige KESB zählen  zu  können,  
 die uns in schwierigen, anspruchsvollen  
 Lebensphasen unterstützt und vor Schaden  
 bewahren will. Das Engagement der  
 KESB und ihrer Mitarbeitenden verdient  
 Respekt und Wertschätzung. 
 1  Daniel  Gerny,  Kindes-  und  Erwachsenenschutz, 
   Krasse  Einzelfälle  machen  
 der  Kesb  zu  schaffen,  in:  NZZ  vom  
 29.08.2017	 
  
 1 
 St.Galler Anwaltsverband  
 SGAV 
 2 Oktober 2017 Galler Anwaltsverbandes SGAV 
   
 THEMA 
 Das Bau- und Planungsgesetz  
 – Was ändert sich? 
 RECHT &  
 UNTERNEHMUNG 
 Das «mandat» ist unter   
 www.sgav.ch   
 als E-Book verfügbar. 
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 EDITORIAL 
 Auflösung – einer Ehe,   
 eines Betriebs, einer   
 Praxis, einer Gesellschaft 
 Ausgewählte Aspekte   
 des neuen Rechnungslegungsrechts 
 lic. iur. HSG Daniel Betschart  
 Rechtsanwalt und Notar 
 Oberuzwil 
   
 RECHT & PRIVAT 
 Gerechtere und flexiblere  
 Aufteilung der Vorsorgeguthaben  
 im Scheidungsfall 
 RECHT-ECK 
 15 
 Hoverboard – Spassgerät  
 mit rechtlichen Tücken 
 19 
 Verurteilung wegen   23 
 Bedrohung einer Kuhherde  
 mit einem Revolver