Nr. 1 / Mai 2012 Die Klientenschrift des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV
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Ein Plädoyer für die KESB
Der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
(KESB) haftet seit ihrer Einführung
vor bald 5 Jahren ein schlechtes Image
an. Ich spüre dies in meinem Berufsalltag
immer wieder, namentlich dann,
wenn Mandanten die Beurkundung eines
Vorsorgeauftrags wünschen. Zweifellos:
Auch für Sie, geschätzte Leserin,
geschätzter Leser, dürfte es regelmässig
Sinn machen, Vorkehrungen für den Fall
Ihrer Handlungsunfähigkeit zu treffen, indem
Sie eine Ihnen nahestehende Vertrauensperson
einsetzen, die sich nach
spezifischen Vorgaben um Ihre Angelegenheiten
kümmert, sollten Sie selbst
z.B. wegen fortgeschrittener Demenz
nicht mehr dazu in der Lage sein. Die
in diesem Zusammenhang doch häufig
gehörte Befürchtung von Klienten, ohne
einen Vorsorgeauftrag gegebenenfalls
der Willkür der KESB ausgeliefert zu sein,
trifft aber meines Erachtens eindeutig
nicht zu. Obschon ich mich in unserer
Anwaltskanzlei nur hin und wieder mit
Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
befasse, bin ich überzeugt: Die
KESB arbeitet professionell und operiert
mit Augenmass.
Dass sie in Einzelfällen übers Ziel hinaus
schiesst, mag sein. Bei ca. 130’000 Kindes
und Erwachsenenschutzmassnahmen1,
über welche die KESB schweizweit
jährlich befindet, lässt sich dies kaum
vermeiden. Vor die Wahl gestellt ist es mir
persönlich lieber, greift die KESB einmal
zu viel, zu schnell oder zu weitreichend
ein, anstatt die Augen vor einem mutmasslich
schwerwiegenden Missstand
zu verschliessen. Oder wie gross wäre
– völlig zu Recht – der Aufschrei bei Direktbetroffenen,
der Bevölkerung und in
den Medien, sollte sich irgendwann herausstellen,
dass die KESB beispielsweise
bei einer Kindsmisshandlung während
Tagen, Wochen oder gar Monaten nicht
einschritt, weil sie zauderte? Schätzen
wir uns deshalb glücklich, auf eine starke,
tatkräftige KESB zählen zu können,
die uns in schwierigen, anspruchsvollen
Lebensphasen unterstützt und vor Schaden
bewahren will. Das Engagement der
KESB und ihrer Mitarbeitenden verdient
Respekt und Wertschätzung.
1 Daniel Gerny, Kindes- und Erwachsenenschutz,
Krasse Einzelfälle machen
der Kesb zu schaffen, in: NZZ vom
29.08.2017
1
St.Galler Anwaltsverband
SGAV
2 Oktober 2017 Galler Anwaltsverbandes SGAV
THEMA
Das Bau- und Planungsgesetz
– Was ändert sich?
RECHT &
UNTERNEHMUNG
Das «mandat» ist unter
www.sgav.ch
als E-Book verfügbar.
11
EDITORIAL
Auflösung – einer Ehe,
eines Betriebs, einer
Praxis, einer Gesellschaft
Ausgewählte Aspekte
des neuen Rechnungslegungsrechts
lic. iur. HSG Daniel Betschart
Rechtsanwalt und Notar
Oberuzwil
RECHT & PRIVAT
Gerechtere und flexiblere
Aufteilung der Vorsorgeguthaben
im Scheidungsfall
RECHT-ECK
15
Hoverboard – Spassgerät
mit rechtlichen Tücken
19
Verurteilung wegen 23
Bedrohung einer Kuhherde
mit einem Revolver