6 RECHT & PRIVAT
2. Administrativmassnahmen
Als administrative Konsequenzen
bei der Verletzung von Verhaltenspflichten
bei Verkehrsunfällen
drohen eine Verwarnung
oder ein Entzug des Führerausweises
(Art. 16 ff. SVG).
3. Zivilrechtliche Konsequenzen
In zivilrechtlicher Hinsicht steht
eine ausservertragliche Haftung
nach Art. 41 OR für die
unterlassene oder nicht sachgemässe
Hilfeleistung im Vordergrund.
F. Fazit
Im Ernstfall gilt es für die verkehrsteilnehmenden
Personen
bei Verkehrsunfällen trotz
des Ausnahmezustandes den
Überblick zu bewahren und die
gesetzlich vorgeschriebenen
Verhaltenspflichten einzuhalten,
um weiterreichende Konsequenzen
und ein straf- oder
zivilrechtliches Nachspiel möglichst
zu vermeiden. Neben
den allgemeingültigen grundsätzlichen
Verhaltenspflichten
hängt das Ausmass weiterer
besonderer Verhaltenspflichten
in erster Linie davon ab, ob es
durch den Verkehrsunfall zu
Personenschäden oder blossen
Sachschäden gekommen
ist. Gibt es verletzte Personen,
ist die Polizei grundsätzlich
zwingend beizuziehen. Liegt
hingegen nur Sachschaden
vor, muss sie nur involviert
werden, wenn die geschädigte
Person nicht sofort benachrichtigt
werden kann oder eine
am Unfall beteiligte Person auf
den Beizug besteht. Entgegen
einer anderen landläufig verbreiteten
Ansicht, sind auch
am Unfall unbeteiligte Drittpersonen
gegenüber verletzten
Personen zur Hilfeleistung verpflichtet.
Unabhängig von der
Tragweite des Verkehrsunfalls
und dem Beizug der Polizei
empfiehlt es sich in jedem Fall,
sowohl Unfallhergang als auch
Schadensbild sauber zu dokumentieren
und das Unfallprotokoll
vollständig auszufüllen und
zu unterschreiben, um späteren
– insbesondere auch versicherungstechnischen
– Differenzen
und Unstimmigkeiten
von vornherein aus dem Weg
zu gehen.
Was Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt
alles für Sie beurkunden kann…
St.Galler Anwält innen und
Anwälte sind, sofern sie im
Register der Notare eingetragen
sind, ermächtigt, als
Urkunds person öffentliche
Beurkun dun gen und Beglaubi
gungen sowohl im nationalen
als auch internationalen
Ver hältnis vorzunehmen.
Was von Ihrer An wältin
oder Ihrem Anwalt alles beurkundet
und beglaubigt
werden kann und was für
Vorteile damit für Sie verbunden
sind, erfahren Sie
von der Geschäftsstelle des
St.Galler Anwaltsverbandes.
St.Galler Anwaltsverband
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Die Benachrichtigung der
Polizei zur Feststellung
des Sachverhaltes bei
reinen Sachschäden ist
nicht zwingend, wenn die
geschädigte Person beim
Unfall anwesend war.
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