Nr. 1 / Mai 2012 Die Klientenschrift des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV
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St.Galler Anwaltsverband
SGAV
2 Oktober 2020 Galler Anwaltsverbandes SGAV
RECHT & PRIVAT
Die elektronische
Beglaubigung
Optimale Nachlass-
planung bei Nachkommen
mit geistiger Behinderung
RECHT &
UNTERNEHMUNG
Das «mandat» ist unter
www.sgav.ch
als E-Book verfügbar.
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EDITORIAL
Scheidungsvorausvereinbarungen
– was ist möglich,
was nicht?
Revision OR betreffend
Inhaberaktion
Mein Unternehmen zeigt
Anzeichen einer Überschuldung
– was nun?
RECHT-ECK
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Beschwerde gegen 22
Verurteilung aufgrund
von Dashcam-Aufzeichnungen
gutgeheissen
Standesrecht – das Qualitäts-
siegel für Mitglieder des
St.Galler Anwaltsverbandes
Liebe Leserin, lieber Leser
Vor etwas mehr als einem Jahr wurde
ich am Anwaltstag in den Vorstand des
St. Galler Anwaltsverband gewählt und
ich übernahm dabei das Ressort «Standesrecht
». Standesrecht, das tönt nach
trockenem Juristenfutter, weswegen sollte
dies eine Beachtung im «mandat» finden?
Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit
der Anwältinnen und Anwälte enthält einen
Katalog von Berufsregeln, der für alle
in einem kantonalen Register eingetragenen
Anwältinnen und Anwälte massgebend
ist. Diese Regeln beinhalten unter
anderem die Pflicht zur sorgfältigen und
gewissenhaften Berufsausübung, das Gebot
der Unabhängigkeit, das Verbot von
Interessenkollisionen, das Verbot des reinen
Erfolgshonorars, das Gebot der objektivierten
Werbung sowie die Grundsätze
über die Aufbewahrung anvertrauter Vermögenswerte
und Rechnungsstellung. Die
Anwaltskammer des Kantons St. Gallen
wacht hierbei über die Einhaltung dieser
Regeln und spricht bei Verletzungen der
Berufsregeln Sanktionen aus, welche die
Verwarnung, den Verweis, die Busse bis
maximal CHF 20’000 sowie das befristete
oder unbefristete Berufsausübungsverbot
umfassen.
Für die Mitglieder des St. Galler Anwaltsverbands
gelten zusätzlich zu den Berufsregeln
die Standesregeln des Schweizerischen
Anwaltsverbandes. Es besteht für
Anwältinnen und Anwälte keine Pflicht,
Mitglied im Anwaltsverband zu sein. Diese
Standesregeln enthalten beispielsweise
Pflichten der Mitglieder über das
Verhalten im Prozess sowie gegenüber
Behörden und anderen Anwältinnen und
Anwälten, den Kontakt mit Zeugen, das
Berufsgeheimnis und über das Honorar.
Dr. Martin E. Looser
Rechtsanwalt und öffentlicher
Notar, Gossau SG
Mitglied des Vorstandes
des St.Galler Anwaltsverbandes
Auf begründete Klage eines Mitglieds, eines
Klienten oder einer Behörde oder in
schwerwiegenden Fällen von Amtes wegen
beurteilt der Vorstand des St. Galler
Anwaltsverbandes das Verhalten seiner
Mitglieder. Ich führe dabei als Verantwortlicher
des Ressorts «Standesrecht» das
Verfahren. Falls der Vorstand zur Auffassung
gelangt, dass ein Mitglied die Berufs
und Standesregeln verletzt hat, kann
letzteres mittels Verweises, Auferlegung
einer Busse bis maximal CHF 5’000 (im
Wiederholungsfall bis CHF 10’000), Androhung
des Ausschlusses oder mittels
Ausschlusses aus dem Anwaltsverband
diszipliniert werden.
Wenn Sie also ein Mandatsverhältnis mit
einem Mitglied des St. Galler Anwaltsverbands
eingehen, besitzen Sie die Gewähr,
dass diese Person einer doppelten Berufsaufsicht
untersteht, nämlich der staatlichen
über die Anwaltskammer sowie einer
verbandsinternen über den St. Galler
Anwaltsverband. Mit anderen Worten, das
Standesrecht ist ein Qualitätssiegel für die
Mitglieder im St. Galler Anwaltsverband,
für dessen Wahrung ich mich konsequent
einsetze.
/www.sgav.ch