10
Der Kanton St.Gallen überarbeitet
seine Alterspolitik
Das aktuelle Altersleitbild stammt aus dem Jahr 1996. In zwanzig Jahren wird jede vierte Person im
Kanton 65 oder älter sein. Das stellt Gesellschaft, Wirtschaft und Politik vor neue Herausforderungen.
Dem soll mit dem Bericht «Gutes Alter(n) gemeinsam aktiv gestalten» Rechnung getragen werden. Er
beinhaltet eine neue Altersstrategie und verschiedene daraus resultierende Massnahmen. «Ziel ist eine
gemeinsame Grundlage für die Alterspolitik, damit den anstehenden Herausforderungen mit geeigneten
Angeboten und Rahmenbedingungen begegnet werden kann.» (Regierungsrätin Laura Bucher)
Am Bericht mitgearbeitet haben
das Departement des Innern, das
Gesundheitsdepartement, die
Vereinigung der Gemeindepräsidentinnen
und Gemeindepräsidenten,
reflektiert von einer Begleitgruppe,
in der z.B. politische
Parteien, (Alters)Organisationen,
Kirchen, der Kantonale Seniorenrat
(KSR-SG) usw. vertreten waren.
Es geht auch darum, das Potenzial
der älteren Bevölkerungsgruppe
zu nutzen und allen Menschen
im Alter eine Teilhabe am sozialen
Leben, eine hohe Lebensqualität
und ein selbstbestimmtes Leben
zu ermöglichen. Der nach der Vernehmlassung
bearbeitete Bericht,
an der auch der KSR teilgenommen
hat, wird 2022/23 dem Kantonsrat
zur Beratung vorgelegt.
Der Bericht bildet die Grundlage
für die Weiterentwicklung der
Alterspolitik in Kanton und Gemeinden.
Dabei wurden folgende vier Gestaltungsprinzipien
festgelegt:
1. Soziale Teilhabe sowie gesellschaftliches
Engagement ist für
alle möglich.
2. Partizipation ist für alle möglich
3. Ökonomische Sicherheit ist für
alle gewährleistet
4. Eine adäquate Gesundheitsversorgung
ist für alle gewährleistet
und Gesundheit wird für alle
gefördert.
Der KSR-SG geht in den nächsten
Ausgaben der Seniore-Zytig des
Verbands für Seniorenfragen
(KVS-SGARAI) auf einige Punkte
des Berichtes näher ein, die wir im
Plenum des KSR-SG diskutiert und
in unserer Vernehmlassung an die
Regierung festgehalten haben:
Hier unsere Anliegen zum
Schwerpunkt «Gesellschaftliche
Teilhabe, Wohnen und Sozialraum
»
– Konsequenter Einbezug und
Einbindung von alten Menschen
in Entscheidungsprozesse auf
allen Planungsebenen bei Bund,
Kanton und Gemeinden, eine
vermehrte Ausrichtung der Alterspolitik
auf die Ressourcen
der Menschen statt Defizitbewirtschaftung.
Grundsatz: Betroffene
werden zu Beteiligten.
– Mobilität im öffentlichen Raum.
Wir betonen die notwendige
barrierefreie Gestaltung von
Aussenräumen und öffent-
lichen Gebäuden. Gemeinden
könnten ihre diesbezüglichen
Einflussmöglichkeiten in der
Raum- und Zonenplanung, bei
der Gestaltung von Überbauungsplänen
und in der Förderung
von Genossenschaften
noch vermehrt wahrnehmen.
– Fast alle älteren Menschen wollen
möglichst lange selbständig
in der gewohnten Umgebung
bleiben. Dabei hilft auch eine
Generationendurchmischung
aller Bevölkerungsgruppen.
Keine Alters- und Behinderten-
Ghettos!
– Die Wohnbedürfnisse sind sehr
individuell, Angebote von flexiblen,
vielfältigen Wohnformen
mit frei wählbaren und kombinierbaren
Unterstützungsangeboten
sollten vorhanden sein.
– Bezahlbare Unterstützung gewährleisten:
Erschwingliche ambulante
Betreuungs-, Begleitungs
und Pflegeleistungen
stärken die Autonomie, Gesundheit
und die Lebensqualität und
bringen damit den Gemeinden
auch erhebliche Einsparungen
Der ganze Bericht ist auf der Webseite
des Kantons St.Gallen abrufbar:
https://www.sg.ch
Co-Präsidium KSR-SG:
Theres Germann, Beat Steiger
/www.sg.ch