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Anhang zur Jahresrechnung 2017
1. Allgemein
Die VitaFutura AG mit Sitz in Volketswil wurde per 14.11.2014
als Aktiengesellschaft per Sach- und Bareinlage gegründet.
Als Gegenleistung erhielt die Gründerin (Gemeinde Volketswil)
7’002 Namensaktien zu Fr. 1’000 und ist alleinige Aktionärin.
Die VitaFutura AG beschäftigte im Rechnungsjahr rund 106
Vollzeitstellen.
2. Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten
Grundsätze
2.1. Bestätigung der Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Grundlagen OR 957ff.
2.2. Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten geführt. Fremdwährungsgeschäfte
werden mit dem jeweiligen Tageskurs des
Belastungszeitpunktes bewertet und erfasst. Zurzeit bestehen
keine Fremdwährungsgeschäfte.
2.3. Forderungen
Die Forderungen werden zum Nominalwert bilanziert inkl.
angemessener Wertberichtigung. Die Forderungen gegenüber
dem Aktionär betragen per 31.12.2017 CHF 361’819.
2.4. Vorräte
Die Vorräte werden um den Bilanzstichtag zum Einstandspreis
bewertet. Skonti und Rabatte werden als Minderungen der
Anschaffungskosten ausgewiesen.
2.5. Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich entsprechender Abschreibungen bewertet.
Die Anlagegüter werden entsprechend dem Branchenstandard
linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Bebautes/unbebautes Land keine Abschreibung
Gebäude 33.3 Jahre
Alterswohnungen keine Abschreibung
(bzw. vergl. 4.1)
Mobiliar / Einrichtungen 10 Jahre
Maschinen / Geräte 10 Jahre
Medizinische Geräte 10 Jahre
Fahrzeuge 10 Jahre
IT / Kommunikation 5 Jahre
Immaterielle Güter 5 Jahre
Finanzanlagen keine Abschreibungen
Im Einzelfall können die Abschreibungsvorgaben aufgrund der
effektiven Lebensdauer angepasst werden. Der Verwaltungsrat
entscheidet im Einzelfall.
2.6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zum Nominalwert bilanziert. Fremdwährungsgeschäfte
werden mit dem jeweiligen Tageskurs des
Belastungszeitpunktes bewertet und erfasst.
2.7. Rückstellungen
Als Rückstellung werden auf einem vergangenen Ereignis begründete
wahrscheinliche Verpflichtungen erfasst, deren Höhe,
Eintrittswahrscheinlichkeit und Fälligkeit nicht mit Sicherheit
bestimmt werden können. Dabei ist es unerheblich, ob es sich
um eine rechtliche oder eine faktische Verpflichtung handelt.
Sie werden auf jeden Bilanzstichtag auf Basis der wahrscheinlichen
Mittelabflüsse bewertet.
2.8. Derivate Finanzinstrumente
Die VitaFutura AG setzt derzeit keine derivaten Finanzinstrumente
ein.
2.9. Personalvorsorge
Die Mitarbeitenden sind mindestens entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen bei der BVK 2. Säule versichert.
2.10. Steuern
Als gemeinnützige Aktiengesellschaft wurde die VitaFutura
AG mit dem Entscheid vom 26.04.2016 durch die kantonalen
Steuerbehörden von der Steuerpflicht befreit. Es resultieren
keine latenten Steuern.
3. Angaben, Aufschlüsslung und Erläuterungen zu Positionen
der Bilanz
3.1. B1 – Delkredere
Die mutmasslichen Debitorenverluste betragen 3 % der Forderungen
gegenüber nicht öffentlichen Garanten. Aufgrund
des Anstiegs der Forderungen gegenüber Dritten wurde das
Delkredere um CHF 17’000 erhöht.
3.2. B2 – Transitorische Aktiven
Diese Position beinhaltet Abgrenzungen von Aufwänden für
Leistungen, die grösstenteils das Rechnungsjahr 2017 betreffen
oder zum Bilanzstichtag noch nicht bezogene Leistungen
beinhalten, z.B: Inserate-Abonnemente, Werbepublikationen
u.Ä. Zudem sind bewertete, aber noch nicht eingegangene
Zahlungen aus Kranken- und Unfalltaggeldleistungen transitorisch
abgegrenzt.
3.3. B3 – Finanzanlagen
Die VitaFutura AG betreibt im Riethof-Quartier eine Aussenwohngruppe
und hat dazu Wohnungen gemietet. In diesem