22
Rahmen besitzt die VitaFutura AG Anteilsscheine an der ASIG
Wohngenossenschaft in Höhe von CHF 22’900.
3.4. B4 – Passive Rechnungsabgrenzung
Diese Position beinhaltet neben einzelnen kleineren Abgrenzungspositionen
eine Abgrenzung von CHF 307’000 für Gleitzeit
und Feriensalden (inkl. Sozialversicherungsaufwand).
3.5. B5 – Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Gemeinde Volketswil stellte der VitaFutura AG ein unverzinsliches
Betriebsdarlehen mit Rangrücktritt in Höhe von
CHF 1.5 Mio. Die Rückzahlung des Darlehens hat spätestens
bis 07.01.2035 zu erfolgen.
Für die Pflegewohnung Riethof wurde ein langfristiger Mietvertrag
eingegangen. Der Vertrag endet am 31.10.2022 und
ist nicht kündbar. Die Jahresmiete beträgt CHF 62’132.40.
3.6. B6 – Rückstellungen Diverse
Im Berichtsjahr wurde durch das Bundesverwaltungsgericht
entschieden, dass die MiGeL rückwirkend auf das Jahr 2015
zu Unrecht verrechnet wurden. Alle betroffenen Heime und
Institutionen dürfen per sofort keine MiGeL mehr den Krankenversicherern
weiterverrechnen. Offen ist noch, ob die Krankenversicherer
die rückwirkende Forderung einfordern. Demzufolge
belassen wir diese Rückstellung aus dem Jahr 2016 über
CHF 81’639.
3.7. B7 – Rückstellungen BVK
Seit dem 1. Juli 2017 werden keine weiteren Sanierungs
beiträge
mehr erhoben. Deshalb wurde die bestehende Rückstellung
von CHF 37’228 aufgelöst und als ausserordentlicher
Ertrag eingebucht.
4. Angaben, Aufschlüsslung und Erläuterungen zu Positionen
der Erfolgsrechnung
4.1. E1 – Abschreibungen
Die Liegenschaften der VitaFutura AG werden wie folgt auf
CHF 0 abgeschrieben.
– Mehrzweckgebäude bis 31.12.2018
– Altes Schulhaus bis 31.12.2029
– Pflegezentrum bis 31.12.2043
– Alterswohnungen: keine Abschreibung, werden als Investitionsobjekt
angesehen
4.2. E2 – Ausserordentlicher Aufwand / Ertrag
Diese Position ergibt sich aus dem ausserordentlichen Ertrag
aus der Auflösung der Rückstellung BVK sowie der Ausbuchung
von Differenzen der Schlussrechnungen der Sozialversicherungen,
die beim Abschluss 2016 noch nicht berücksichtigt
werden konnten.
4.3. E3 – Nettoentwicklung Fonds
Die Kosten für das Personalessen sowie die REKA-Bezüge
resp. die damit verbundene Vergünstigung für das Personal
wurden über den Spendenfonds gedeckt. Auch 2017 wurde
das Oktober- und Adventsfest über den Fonds finanziert.
Ebenso erfolgte die Erstellung des VitAktiv-Raumes über die
Fondsrechnung. Die Fondsspenden im Betrag von CHF 20’235
wurden dem Fonds zugewiesen, sodass mit dem Fondsaufwand
von CHF 86’804 ein Nettoabfluss von CHF 66’569
resultierte.
5. Weitere Angaben
5.1. Netto-Auflösung stiller Reserven
Die Alterswohnungen sind reine Mietliegenschaften und
werden wie solche behandelt. Deshalb werden hier keine
laufenden Abschreibungen, sondern eine regelmässige Neubewertung
getätigt. Diese Neubewertung erfolgte im Berichtsjahr.
5.2. Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden
Per 31.12.2017 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
dem Aktionär von CHF 598 und gegenüber Organen von
CHF 5’528.
5.3. Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
Per 31.12.2017 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Vorsorgeeinrichtungen von CHF 110’730.
5.4. Bauplanung / Wettbewerb
Für den Wettbewerb des Neubaus wurde der VitaFutura AG
eine Zusage für die Finanzierung von CHF 440’000 durch die
Gemeinde zugesichert. Die Gesamtkosten für den Wettbewerb
beliefen sich im Berichtsjahr auf CHF 439’989.
5.5. Entschädigung Verwaltungsrat / Geschäftsleitung
Die Entschädigung des Verwaltungsrates basiert auf dem
aktuellen Entschädigungsreglement, welches von der Generalversammlung
verabschiedet wurde. Die Summe für den
Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung beläuft sich auf
CHF 551’221. Davon entfallen
CHF 41’141 auf das Präsidium,
CHF 52’793 auf die weiteren VR-Mitglieder und CHF 457’287
auf die Geschäftsleitung.
5.6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag und bis zur Verabschiedung der
Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat sind keine wesentlichen
Ereignisse eingetreten, welche die Aussagefähigkeit der
Jahresrechnung beeinträchtigen könnten bzw. an dieser Stelle
offengelegt werden müssten.