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6. Compliance Statement
6.1. Kostendeckungsprinzip
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der VitaFutura AG
bestätigen, für das Geschäftsjahr 2019 alle Anforderungen
der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich erfüllt zu haben,
soweit die Grundlagen für eine verbindliche Bestätigung bis
Abschluss des Geschäftsjahres gegeben waren. Die Auflage
des Gewinnausschusses im Bereich der Pension/Hotellerie
für Institutionen mit Leistungsvereinbarung lässt sich erst mit
Einreichen der regelmässigen standardisierten Kostenrechnung
im Frühjahr bestätigen, weshalb sich die entsprechende
Bestätigung auf das Vorjahr bezieht.