Mitteilungsblatt Nr. 1 | 15. Januar 2021 3
ronabedingt in zwei Anläufen der Vernehmlassung
unterstellt. Im sogenannten Mitwirkungsverfahren
ist lediglich eine Eingabe eingegangen. Diese hat
gewünscht, dass landwirtschaftliche Betriebsgebäude
im Unterbach ins Siedlungsgebiet einbezogen
werden. Die Planungskommission hat diese Erweiterung
des Siedlungsgebietes bereits im Vorfeld
diskutiert. Der Gemeinderat hat dem Ansinnen zugestimmt,
weil damit ein ortsbaulich guter Abschluss
des Siedlungsgebietes geschaffen würde
und der Dorfeingang von Goldach her mit Wohnbauten
gestaltet werden kann. Eine Einzonung
müsste später mit einem Teilzonenplan erfolgen,
wofür vorgängig eine Überbaungsstudie mit Angaben
über die Erschliessung und Stellung der Bauten
am Dorfeingang erforderlich sein wird.
Erweiterung Siedlungsgebiet im Unterbach für
Wohnnutzung hoher Dichte
Durch den plötzlichen Tod eines Landwirtes letzten
Sommer sind zwei von diesem bewirtschaftete
Landwirtschaftsbetriebe frei geworden, ohne dass
diese als eigener Betrieb weitergeführt werden. Da
beide Betriebsgebäude im Siedlungsgebiet oder
gleich am Rand im Mittlerhof liegen, macht eine
Überbauung mit Wohnbauten anstelle der Scheunen
Sinn. Dies entspricht im übrigen der Politik des
Gemeinderates, welche bereits im Richtplan zum
Ausdruck kommt, wo zwei bestehende Landwirtschaftsbetriebe
bzw. das Umland der heutigen Betriebsgebäude
im Vorderhof und Hinterhof ins
Siedlungsgebiet eingeteilt wurden. Sie können im
Fall einer Änderung der Betriebsstruktur einer
Überbauung zugeführt werden. So beabsichtigt der
Gemeinderat, die einen Betriebsgebäude im Norden
des Mittlerhofs ebenfalls ins Siedlungsgebiet im
Richtplan aufzunehmen. Auch hier wäre für eine
spätere Einzonung eine Überbauungsstudie vorzuweisen.
Erweiterung Siedlungsgebiet im Norden
des Mittlerhofs für Wohnnutzung
Die grosse Scheune und das Betriebsleiterwohnhaus
im Westen des Mittlerhofs sind aktuell über eine
schmale steile Strasse als Fortsetzung der Gemeindestrasse
3. Klasse Emsweg erschlossen. Im neuen
Raumplanungsrecht des Bundes und vor allem des
Kantons sind entscheidende Voraussetzungen für
neue Überbauungen nebst der Innenentwicklung
die Erhältlichkeit bei der Einzonung. Für die genannte
Liegenschaft ist beides erfüllt. Der Gemeinderat
hat eine Überbauungsstudie erarbeiten lassen, welche
aufzeigt, dass das Gelände mit 4 – 5 Gebäuden
mit 19 bis 28 zeitgemässen Wohnungen mit Seesicht
überbaut werden kann. Dabei kann gewährleistet
werden, dass die Seesicht bestehender Häuser
an der Fellenbergstrasse nicht eingeschränkt wird.
Zonenplan im Mittlerhof: Links geplant, rechts
bestehend
Auszug aus der Überbauungsstudie Mittlerhof
mit möglichem Bauvolumen vom Hinterhof