Mitteilungsblatt 4 Nr. 5 | 14.Mai 2021
Mieterinnenwechsel bei den Seniorenwohnungen
Eine junge Untereggerin, welche während mehr als
11 Jahren eine 2 ½-Wohnung im Haus Seniorenwohnungen
(Quellenstrasse 4) bewohnt hat, zieht in eine
andere Gemeinde in der Ostschweiz. Aufgrund
der Ausschreibung im Mitteilungsblatt wurde die
Wohnung an eine Seniorin aus Untereggen vermietet,
welche heute noch in ihrem Einfamilienhaus
wohnt. Im Juli 2021 werden noch notwendige Renovationsarbeiten
in der Wohnung durchgeführt.
Die Gemeinderatskanzlei führt nach wie vor eine
Warteliste für die Seniorenwohnungen, wo sich Interessierte
eintragen lassen können. Im Fall einer
freien Wohnung werden diese informiert. Sie können
dann entscheiden, ob sie bereits einen Umzug
in eine Seniorenwohnung wünschen. Wenn eine
Wohnung an Jemanden auf der Warteliste vermietet
werden kann, erfolgt keine Ausschreibung.
Haus Seniorenwohnungen Quellenstrasse 4
Neuausschreibung Giftsammelstelle / Kündigung an
Schläpfer Altmetall AG
Das Amt für Umwelt schreibt die Giftsammelstelle
in allen Gemeinden des Kantons per 1.1.2023 neu
aus. Aufgrund dessen konnte der Vertrag mit der
Schläpfer Altmetall AG auf diesen Zeitpunkt gekündigt
werden.
Verwaltung
Beitragspflicht (AHV, IV, EO) für Nichterwerbstätige
Gerne machen wir unsere Einwohnerinnen und Einwohner
auf eine allfällige Beitragspflicht für Nichterwerbstätige
aufmerksam. Die Beiträge sind lückenlos
zu bezahlen, denn fehlende Beitragsjahre
können zu einer Kürzung der Rente führen.
Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind versichert
und müssen grundsätzlich Beiträge bezahlen.
Das gilt auch für nichterwerbstätige Personen.
Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach
Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die
AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet,
wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist.
Für Männer liegt dieses bei 65 Jahren und für Frauen
bei 64 Jahren.
Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur
ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich:
• vorzeitig Pensionierte
• Teilzeitbeschäftigte
• Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
• ausgesteuerte Arbeitslose
• Verwitwete
• Geschiedene
• Studierende
• Weltreisende
• Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten (sowie
Partner in eingetragenen Partnerschaften)
Als Nichterwerbstätige beitragspflichtig sind auch
Personen, die zwar erwerbstätig sind, deren Bruttojahreseinkommen
aber weniger als CHF 4747.00
beträgt. Ebenfalls als nicht erwerbstätig gelten Sie
mit einem Jahreseinkommen von über CHF
4747.00, wenn Ihre Beiträge aus Erwerbstätigkeit
nicht der Hälfte der Beiträge entsprechen, welche