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Weiter unterhält der SGAV verteilt über das ganze Kantonsgebiet unentgeltliche
Rechtsauskunftsstellen, wo ratsuchende Personen kostenlos
eine juristische Ersteinschätzung (max. 15 Min.) erhalten. Pro Jahr
werden ca. 1’500 Auskünfte erteilt. Es handelt sich um eine Dienstleistung
mit sozialem Charakter. Sie ist gedacht für Personen, welche auf
eine Rechtsberatung angewiesen sind, sich aber keinen Anwalt leisten
können. Infolge der Corona-Krise wird die unentgeltliche Rechtsberatung
seit Mitte Mai 2020 in Form einer Telefonberatung nach vorheriger
Online-Anmeldung angeboten. Sobald es die Lage wieder erlaubt, wird
wieder auf die persönliche Beratung an den auf S. 6 genannten Durchführungsorten
umgestellt werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie
unter www.sgav.ch, Menupunkt «Unentgeltliche Rechtsauskunft».
Unsere Mitglieder stellen sich als Referentinnen und Referenten für verbandsinterne
oder -externe juristische Weiterbildungsseminare zur Verfügung.
Der SGAV beteiligt sich sodann an Vernehmlassungsverfahren
im Justizbereich. Auf diese Weise können Interessen von Klientinnen
und Klienten (beispielsweise deren Parteirechte im Verwaltungs-, Straf-
und Zivilverfahren) bereits im Gesetzgebungsstadium eingebracht und
die Rechtssicherheit gefördert werden.
Standesrecht
Der SGAV wacht über die Einhaltung der schweizerischen Standesregeln
durch seine Mitglieder. Bei Beschwerden von Klienten gegen
Verbandsmitglieder holt der «Ressortleiter Standesrecht» die Stellungnahme
der Beteiligten ein und unterbreitet den Parteien einen Schlichtungsvorschlag.
Liegen tatsächlich Standesrechtsverletzungen vor,
werden fehlbare Verbandsmitglieder disziplinarisch bestraft. Dieser zusätzlichen
Verbandsaufsicht unterstehen nur Mitglieder des SGAV.
Honorarbegutachtung
Auf Begehren einer Partei prüft die Honorargutachterin des SGAV die
Angemessenheit der gestellten Honorarrechnung(en) eines SGAV-Mitglieds,
soweit das Honorar im Zusammenhang mit Beratungstätigkeiten
steht. Honorare für die anwaltliche Vertretung vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden
können vom SGAV nicht überprüft werden; hierfür
ist der Präsident der Anwaltskammer des Kantons St.Gallen zuständig.
Pikettdienst Strafverteidigung /Anwalt der ersten Stunde
Mit dem «Pikettdienst Strafverteidigung» stehen beschuldigten Personen
bzw. den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft ganzjährig
während 24 Stunden täglich Anwältinnen und Anwälte zur Verfügung,
die bereit sind, Strafverteidigungen zu übernehmen. Eine Liste
der Pikett-Anwälte ist auf der Homepage des SGAV abrufbar unter:
www.sgav.ch/pikettdienst/strafverteidigung. Damit ist gewährleistet,
dass jeder Beschuldigte sofort einen Anwalt beiziehen kann.
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