Nr. 1 / Mai 2012 Die Klientenschrift des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV
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St.Galler Anwaltsverband
SGAV
April 2021 Galler Anwaltsverbandes SGAV
RECHT & PRIVAT
Arbeitsrecht in der
Pandemie
Reform des Ergänzungsleistungsrechtes
RECHT &
UNTERNEHMUNG
Das «mandat» ist unter
www.sgav.ch
als E-Book verfügbar.
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EDITORIAL
Neue Drohnenregeln ab
1. Januar 2021
Neue Massnahmen gegen
missbräuchliche Konkurse
Neue Anforderungen an
Unternehmen durch das
revidierte Datenschutzgesetz
RECHT-ECK
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Berufung gegen Verur- 22
teilung der üblen Nachrede
durch «liken» oder
«teilen» eines Facebook-
Beitrags
Justitia 4.0 – Digitalisierung
im Justizwesen durch die
eJustizakte
Liebe Leserin, lieber Leser
Das Justizwesen in der Schweiz hat in
Sachen Digitalisierung grossen Nachholbedarf.
Nach wie vor ist der Austausch von
Dokumenten in Papierform vorherrschend,
obwohl die technischen Möglichkeiten für
eine sichere elektronische Kommunikation
seit Jahren vorhanden sind. Zwar ist es
heute schon möglich und gesetzlich zulässig,
gegenüber Gerichten oder Behörden
Akten in digitaler Form einzureichen, allerdings
mit insgesamt nur geringem Nutzen,
da die elektronisch eingereichten Akten
wieder ausgedruckt und den Gegenparteien
per Post zugestellt werden.
Mit solch unerwünschten Medienbrüchen
soll bald Schluss sein: Im Rahmen des
Projekts «Justitia 4.0» sind Bestrebungen
im Gange, der Digitalisierung im Justizwesen
endlich auf die Sprünge zu helfen.
Eine breite Allianz aus eidgenössischen
und kantonalen Gerichten und Justizbehörden
sowie dem Schweizerischen
Anwaltsverband (SAV) steht hinter dem
Projekt. Im Zentrum steht die Einführung
der eJustizakte in allen Verfahrensabschnitten
des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts.
Dadurch sollen alle Akteure
eines juristischen Verfahrens über die
online-Plattform Justitia.Swiss Zugang
zu den Akten erhalten. Wer zum Lesen
Papier bevorzugt, kann sich die Dokumente
ausdrucken, massgebend wird
jedoch die eJustizakte sein.
Um ein Umdenken hinsichtlich Arbeitsweise
und Arbeitsabläufe und eine Modernisierung
der Arbeitsplätze werden die
Akteure des Justizwesens nicht herumkommen,
da die Führung der Verfahren
über die eJustizakte für Justizbehörden
und Anwaltschaft letztlich obligatorisch
sein dürfte. Um den Zugang zur Justiz
zu gewährleisten, werden voraussichtlich
Urs Freytag, lic.iur. HSG
Rechtsanwalt und öffentlicher
Notar, St.Gallen
Geschäftsführer St.Galler
Anwaltsverband SGAV
einzig Privatpersonen auch in Zukunft noch
Akten in Papierform einreichen dürfen.
Das Projekt Justitia 4.0 sollte zu einer Beschleunigung
der Verfahren und, so bleibt
zu hoffen, insgesamt auch zu einer Reduktion
der Verfahrenskosten führen. Die
Klientschaft dürfte sich freuen, schliesslich
ist sie es, welche in massgeblichem Umfang
die Kosten der bisherigen Aufwände
zu tragen hatte.
Es bleibt zu hoffen, dass das Projekt Justitia
4.0 rasch und erfolgreich vorankommt,
um in der Schweiz eine zeitgemässe Kommunikation
im Rechtsverkehr zu ermöglichen.
Neben der Justiz dürften dann auch
die Registerverwaltungen (Handelsregister,
Strafregister und Zivilstandsregister),
welche vornehmlich papierbasiert arbeiten,
nachziehen müssen.
Noch ist allerdings Geduld gefragt: Das
Bundesgesetz über die Plattform für die
elektronische Kommunikation in der Justiz
wird frühestens im Jahr 2025 in Kraft
treten. Bis dahin muss auch eine Lösung
für die Herausgabe der an der Urne gescheiterten
E-ID bereitstehen.
Der St. Galler Anwaltsverband setzt sich
im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür ein,
dass die dringend nötige Digitalisierung im
Rechtsverkehr bald Wirklichkeit wird.
/www.sgav.ch