Mitteilungsblatt 6 Nr. 4 | 14. April 2022
Schule
Klasseneinteilung Schuljahr 2022/2023
Kindergarten Im Rank: Judith Koller
Teamteaching Kindergarten: Gabriela Hüppi
1./2. Klasse: Patricia Forrer
3./4. Klasse: Andrea Buob / Petra Duplain
5. Klasse: Salomé Tobler
6. Klasse: Ruth Angehrn
Teamteaching Primarschule: Franziska Gemperle /
Thomas Allmann
Handarbeit/Werken: Petra Bosshart
Schulische Heilpädagogik: Stefan Ingold
Logopädie: Deborah Lenz
Religion: Agnese Vailati / Wieland Frei / Esther Graf
Schulleitung: Thomas Allmann
Kindergarten verkleinert sich
Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird aufgrund der
tieferen Schülerzahlen nur noch der Kindergarten
«Im Rank» geführt. Dadurch verlässt Ruth Popp die
Schule Untereggen per 31. Juli 2022.
Ruth Popp hat während 13 Jahren als Kindergartenlehrperson
im Kindergarten «Im Hof» und im Teamteaching
gearbeitet.
Auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher
Anspruch. Sie sind keine Sozialhilfe.
Ergänzungsleistungen können Personen erhalten,
- die einen Anspruch auf eine Rente der AHV, eine
Rente der IV oder nach Vollendung des 18. Altersjahres
eine Hilflosenentschädigung der IV
haben oder während mindestens sechs Monaten
ein Taggeld der IV erhalten.
- mit einem Vermögen von weniger als CHF
100‘000. Für Ehepaare liegt diese Eintrittsschwelle
bei CHF 200‘000, für Kinder bei CHF 50‘000. Der
Wert von selbstbewohnten Liegenschaften wird
nicht berücksichtigt.
- die in der Schweiz ihren Wohnsitz und tatsächlichen
Aufenthalt haben und die Bürgerinnen und
Bürger der Schweiz oder der EU/EFTA sind.
- EL können auch Ausländerinnen und Ausländer
erhalten, die seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen
in der Schweiz leben. Für Bürger von
Länder, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen
hat gilt eine Frist von 5 Jahren.
Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen
der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben
und den Einnahmen, die angerechnet werden können.
Im Online Schalter auf www.svasg.ch kann mit
dem Online-Rechner «Ergänzungsleistungen» eine
provisorische Schätzung vorgenommen werden, ob
ein Anspruch auf diese Leistung besteht.
Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter
auf www.svasg.ch/formulare-el heruntergeladen
oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.
/www.svasg.ch
/formulare-el