Bürgerversammlung 3
Urnenabstimmung statt
Bürgerversammlung
An den Bürgerversammlungen der Gemeinde Untereggen nehmen jeweils
zwischen 100 und 170 Stimmberechtigte teil. Aufgrund der heutigen
Lage und den aktuell geltenden Massnahmen des Bundes ist eine
Bürgerversammlung dieses Jahr grundsätzlich zulässig, sie kann aber
nur unter schwierigen Bedingungen konform durchgeführt werden.
Stimmberechtigte könnten unter Umständen ihre politischen Rechte
nicht wahrnehmen (wegen Isolation oder Quarantäne) oder auf die
Teilnahme verzichten, weil sie zu einer Risikogruppe gehören. Dies ist
aus demokratiepolitischer Sicht nicht erwünscht. Die St.Galler Kantonsregierung
hat nun mit einer dringlichen Verordnung den Gemeinden die
Möglichkeit eröffnet, anstelle der Bürgerversammlung eine Urnenabstimmung
durchzuführen. Gleichzeitig hat die Regierung die Frist zur
Durchführung bis im Juni 2021 verlängert.
Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die auf den
29. März 2021 angesetzte Bürgerversammlung abzusagen.
Für die Versammlungsgeschäfte wird am Sonntag, 11. April
2021, eine Urnenabstimmung durchgeführt.
Für den Urnengang erhalten die Stimmberechtigten frühzeitig das notwendige
Stimmmaterial. Dieser Geschäftsbericht wird zudem in alle
Haushalte zugestellt. Es wird über folgende vier Vorlagen abgestimmt:
1. Genehmigung Jahresrechnungen 2020 (Gemeindehaushalt,
Elektra, Wasserversorgung) mit Bericht der Geschäftsprüfungskommission
2. Genehmigung der Budgets und des Steuerplanes für das
Rechnungsjahr 2021
3. Gutachten und Antrag betr. Ausbau elektrische Versorgung
Hinterhof Süd
4. Gutachten und Antrag betr. Leitungssanierung Hinterhof Süd
der Wasserversorgung
Der Gemeinderat bedauert diesen Schritt ausserordentlich, fällt doch
damit eine wichtige Möglichkeit zur Kommunikation mit der Bürgerschaft
weg. Deshalb prüft der Gemeinderat, ob am 29. März 2021 oder
später eine Orientierungsversammlung über diese und andere aktuelle
Geschäfte der Gemeinde durchgeführt werden kann. Für Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger, die nicht teilnehmen können oder wollen,
würde dann eine Übertragung via Live-Stream angeboten. Der Entscheid
ob eine solche Versammlung durchgeführt werden kann, hängt von der
epidemiologischen Situation ab.
Detaillierter Finanzbericht
Jahresrechnung 2020/Budget 2021
Der detaillierte Finanzbericht mit Jahresrechnung 2020/Budget
2021 der Politischen Gemeinde steht auf der Website
www.untereggen.ch zum Herunterladen zur Verfügung.
Er kann auch abgeholt oder bestellt werden bei:
Gemeindeverwaltung Untereggen
Abteilung Finanzen
Mittlerhof 30
9033 Untereggen
Tel. 071 868 90 90
E-Mail: info@untereggen.ch
Die Urne für die Urnenabstimmung vom
11. April 2021 ist geöffnet:
Sonntag, 11. April 2021
10.00 – 11.00 Uhr
Gemeindehaus, Foyer
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe:
Donnerstag/Freitag, 8./9. April 2021 im Gemeindehaus
Büro Gemeinderatskanzlei während den Büroöffnungszeiten
Fehlendes Stimmmaterial kann bis Freitag, 9. April 2021, 16.00 Uhr bei
der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Briefliche Stimmabgabe – was ist zu beachten?
– Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des
Stimmmaterials möglich.
– Legen Sie die ausgefüllten Wahlzettel in ein separates
Couvert und kleben Sie dieses zu.
– Unterschreiben Sie den Stimmausweis.
Die Abstimmungsergebnisse können am Abstimmungssonntag ab ca.
13.00 Uhr im Internet unter www.untereggen.ch abgerufen oder im
Anschlagkasten des Gemeindehauses angesehen werden.
/www.untereggen.ch
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