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gearbeitet. Am 16. Oktober 2017 konnten die
Verträge auf dem Grundbuchamt unterzeichnet
werden.
Dem Landabtausch von 18’759 m2 bzw.
17’828 m2 Boden mit der Gerschwiler AG und
der Begründung eines Baurechts über 10’701 m2
Boden hat die Bürgerschaft an der ausserordentlichen
Bürgerversammlung vom 27. November
2017 zugestimmt. Der Eintrag ins Grundbuch
wird in den ersten Tagen des neuen Jahres
erfolgen.
In der Liste über das Grundeigentum per 31. Dezember
2017 ist der Landabtausch deshalb noch
nicht berücksichtigt. Neben dem Landabtausch
und der Begründung eines neuen Baurechts
musste der bestehende Baurechtsvertrag mit
der Gerschwiler AG mit einem Nachtrag ergänzt
werden. Im Zusammenhang mit dem Landabtausch
wurden verschiedene weitere Grunddienstbarkeiten
neu geregelt, welche in die
Kompetenz des Verwaltungsrates fielen.
15. Felbenstrasse
Über das letzte freie Baurechtsgrundstück
konnte im Berichtsjahr ein Baurechtsvertrag mit
der Firma SSC Swiss Shielding Corporation AG,
Goldach, als Baurechtsnehmerin unterzeichnet
werden. Die Begründung des Baurechts wurde
vom 15. Februar bis 26. März 2017 dem fakultativen
Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist
ist unbenutzt abgelaufen. Die Felbenstrasse
muss für die Erschliessung zu diesem Grundstück
verlängert werden. Ein entsprechender
Betrag wurde in die Investitionsrechnung aufgenommen.
Damit die Eintragung des Baurechts
im Grundbuch erfolgen kann, muss die rechtskräftige
Baubewilligung bis spätestens 31. Dezember
2018 vorliegen. Die Firma SSC Swiss
Shielding Corporation AG hat sich verpflichtet,
die Baueingabe bis 31. März 2018 einzureichen.
Wald- und Liegenschaftsbegehung