Mitteilungsblatt Nr. 7 | 12. Juli 2019 5
Referendumsvorlage
Folgender Beschluss des Gemeinderates Untereggen
untersteht gemäss Art. 3 und 6 des Gemeindegesetzes
(sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. der Gemeindeordnung
dem fakultativen Referendum.
Beschluss des Gemeinderates vom 16. Mai 2019 betreffend
die Vereinbarung über die Zusammenarbeit
der Gemeinden Gaiserwald, Wittenbach, Muolen,
Mörschwil, Berg SG, Tübach, Rorschacherberg, Thal,
St. Gallen, Häggenschwil, Eggersriet, Mörschwil, Steinach,
Goldach, Rorschach und Rheineck im Bereich Bevölkerungsschutz.
Referendumsfrist
Montag, 15. Juli 2019 bis Freitag, 23. August
2019
Auflageort
Gemeinderatskanzlei Untereggen, Gemeindehaus
Zudem können die Unterlagen während der Auflagefrist
wie folgt im Internet heruntergeladen
werden auf www.untereggen.ch/Neuigkeiten
Ein allfälliges Referendum kommt zustande,
wenn 77 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung
durch die Bürgerschaft verlangen.
Das Begehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist
dem Gemeinderat Untereggen einzureichen.
Untereggen, 1. Juli 2019
Gemeinderat Untereggen
Kommission Dorfleben
Piazza ~
Ein Projekt der Gemeinde Untereggen
Wir gehen einen weiteren Schritt vorwärts!
Infoabend zu den Neuerungen auf unserem Online-Dorfplatz
«Piazza» am Dienstag, 3. September 2019 in der
Dorfstube Untereggen
Schauen Sie rein!
Nachdem wir mit unserer «Piazza» seit bald zwei
Jahren online sind, unser digitaler Dorfplatz toll angelaufen
ist und wir einen erlebnisreichen «Piazza-
Tag» im Herbst letzten Jahres zusammen geniessen
durften, sind wir jetzt bereit, Ihnen auf der Online-
Plattform verschiedene Mehrnutzen zu bieten. Dafür
wechseln wir die Plattform von 2323.ch auf das
System von Crossiety.ch.
Die verschiedenen neuen Features / Anwendungsmöglichkeiten,
für private Nutzerinnen und Nutzer,
für Gwerbler genauso wie für Vereine und weitere
Interessentengruppen, zeigen wir Ihnen sehr gerne
am Infoabend auf.
Stadt St. Gallen die Gemeinden Gaiserwald, Wittenbach,
Mörschwil, Muolen, Untereggen, Berg SG, Tübach,
Goldach, Rorschacherberg, Thal, Häggenschwil,
Eggersriet, Steinach, Rorschach und Rheineck
angehören.
Die Neustrukturierung des Zivilschutzes ist Teil des
Sparpakets 2013 des Kantonsrats und in einem
Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung
über den Zivilschutz (EGzZSG) geregelt. Die
Zuteilung der Gemeinden erfolgte durch die Regierung
in der Verordnung zum EGzZSG. Die Gemeinden
sind angehalten, die Organisation, die Aufgaben und
die Finanzierung ihrer regionalen Zivilschutzorganisation
in einer Vereinbarung zu regeln. Für die Gemeinde
Untereggen werden durch die Mitarbeit im grösseren
Verbund die Kosten günstiger. Der Gemeinderat
genehmigte die Vereinbarung über die Zusammenarbeit
der Gemeinden im Bereich Bevölkerungsschutz
am 16. Mai 2019. Diese ist gemäss den gesetzlichen
Bestimmungen dem fakultativen Referendum zu
unterstellen. Wir verweisen auf das folgende Inserat:
Unser Dorfplatz
Vernetzt die Einwohner
Sta¨rkt den Zusammenhalt
Mit dabei sein am Info-Anlass vom 3. September –
viele neue Features und Möglichkeiten kennen lernen!
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/Crossiety.ch