6
Evolution der Agglomerationsprogramme
Die meisten Aggloprogramme der 1. und 2. Generation waren
mit Massnahmen überfrachtet, die Kantone wollten möglichst
viel reinpacken, weil der ursprünglich für die Finanzierung
zur Verfügung stehende Infrastrukturfonds endlich war, er
hätte kaum bis 2027 gereicht. Das Agglomerationsprogramm
St.Gallen-Bodensee war eines der wenigen dieser Generation,
das praktisch ganz umgesetzt worden ist, weil sich der Kanton
auf nur sechs (realisierbare) Massnahmen beschränkt hatte.
Mit 43.93 Mio generierte es am drittmeisten ausbezahlte Bundesbeiträge.
2017 haben sich die Voraussetzungen geändert: mit dem Nationalstrassen
und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF ist
die Finanzierungsbeteiligung des Bundes auf unbefristete Zeit
gesichert. Damit nicht weiterhin unrealisierbare Projekte in
den Programmen enthalten sind, hat der Bund kurzerhand die
Spielregeln geändert: Sogenannte A-Massnahmen in den eingereichten
Programmen der 3. Generation (AP3) müssen innerhalb
von sechs Jahren nach der positiven Bundesprüfung in
der Umsetzung sein, also bis spätestens 2025. Können sie nicht
realisiert werden, kippen sie automatisch aus dem Programm.
Zusätzlich gibt es bei der Bewertung des nächsten Programmes
Punkteabzug, wenn die Massnahmen des vorhergehenden
Programmes nicht realisiert werden können. Ab der 4. Generation
wird diese Frist gar auf 4 Jahre gekürzt.
Detaillierte Bewertung – komplizierte Finanzierung – delikate
Umsetzung
Der Bund prüft die eingegangenen Agglomerationsprogramme
eingehend und vergibt Punkte für Massnahmen, die die Qualität
des Verkehrssystems verbessern, die Siedlungsentwicklung
nach innen lenken, die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltbelastung
und Ressourcenverbrauch vermindern. Es gibt
Punkteabzug, wenn die Umsetzung der früher eingereichten
Projekte nicht gelingt. Am Schluss wird noch das Kosten-Nutzen-
Verhältnis analysiert. Auf der Grundlage dieser Prüfungen wird
errechnet, mit wieviel Prozent sich der Bund an den Projekten
des Aggloprogrammes zu beteiligen gedenkt. In dieser dritten
Runde sind das für alle St.Galler Aggloprogramme 35%.
Demnächst wird der Bundesrat die Beurteilung der Massnahmen
der Agglomerationsprogramme 2019 – 2025 abschliessen.
Der Kanton St.Gallen hat für diese 3. Runde vier Programme eingereicht:
St.Gallen-Arbon/Rorschach, Wil, Werdenberg-Liechtenstein
und Obersee. Oberstes Ziel aller Aggloprogramme ist
es, die Raum- und Verkehrsplanung so zu gestalten, dass die
Agglomerationen mit attraktiven Siedlungen und bedarfsge-
Was nun aber nicht heisst, dass gleich das Checkbuch gezückt
wird. Ist ein Projekt umsetzungsreif, müssen zwischen allen Akteuren
(Gemeinden, Kantone, Bund, ev. angrenzende Länder)
Finanzierungsvereinbarungen getroffen werden. Diese sind so
kompliziert, dass das Amt für Raumentwicklung des Kantons
St.Gallen für deren Abwicklung ein Informatik-Tool entwickelt
hat. Andere Kantone interessieren sich brennend für dieses Tool.
Jedes Projekt muss natürlich noch die normalen administrativen
Verfahren durchlaufen, d.h. die Projekte werden in die kantonalen
Strassenbau- und öV-Programme eingebunden, Baubewilligungen
müssen eingeholt werden, Gemeindeversammlungen
und Kantonsrat müssen zustimmen und 'last but not least' kann
es sogar zu Volksabstimmungen kommen. Deren Ausgang wirft
unter Umständen ein Projekt aus dem Aggloprogramm. Auf der
anderen Seite kann es vorkommen, dass der Kantonsrat einer
Region ein Wunschprojekt zugesteht, das im Aggloprogramm
nicht vorgesehen ist und für das möglicherweise keine kantonalen
finanziellen Mittel mehr übrig sind.
3. Agglomerationsprogramm St.Gallen-Bodensee, vorgesehene
Bundesbeteiligung 35%, max. CHF 110,8 Mio
Neu umfasst der Perimeter auch die Agglomeration Amriswil
Romanshorn. Laut Ueli Strauss sei das sinnvoll, denn die
Pendlerströme vom Oberthurgau fliessen eindeutig zur Stadt
St.Gallen. Schwerpunkte sind punktuelle grössere Projekte, z.B.
der Autobahnanschluss Rorschach. Ein paar wenige, für die Agglomeration
wichtige Projekte, wie zum Beispiel Bahnhofplatz
und Bushof Herisau sind vom Bund in die Priorität B zurückgestuft
worden. Die Kantonsregierung wird sich dafür einsetzen,
dass diese doch noch berücksichtigt werden.
St.Gallen-Bodensee: Massnahmen Priorität A, Bundeshöchstbeiträge
gemäss der Vernehmlassungsvorlage für die Verpflichtungskredite
ab 2019:
Kapazitätsausbau Mühlegg-Bahn 0.97 Mio
Ausstattung von öV-Haltestellen 2.53 Mio
Elektrifizierung Buslinie Wittenbach-Abtwil 3.24 Mio
Bus-Eigentrassierung Stadt SG 3.Teil 5.35 Mio
A1-Anschluss Witen, Rorschach 24.3 Mio
Sanierung Unfallhäufungsstellen 2.82 Mio
Sanierung Schwänli-Kreisel Herisau 1.62 Mio
Stadtraum Platztor St.Gallen 1.07 Mio
flankierende Massnahmen A1-Anschluss Witen 3.24 Mio
Massnahmenpaket Verkehrsmanagement 1.67 Mio
Massnahmenpakete Strassengestaltungskonzepte 5.88 Mio
Velobahn A 2.75 Mio
Bodenseeradweg 2.63 Mio
Massnahmenpaket Langsamverkehr 45.04 Mio
Romanshorn Gleisquerung Süd 5.58 Mio
Bushof Amriswil 0.97 Mio
Bahnhofplatz Flawil 0.65 Mio
Bahnhofplatz Romanshorn 0.49 Mio
Daniel Gerber, Vizepräsident UFS und
Mitglied Stadtparlament Wil
Daniel, was unterscheidet
die UFS wesentlich von anderen
politischen Gruppierungen?
«Die UFS kümmern sich unter
Berücksichtigung der Wer te
des Liberalismus konsequent
um Umweltthemen.»
Agglomerationsprogramme