
Mitteilungsblatt Nr. 6 | 17. Juni 2022 5
Jugendtreff erneuert – Willkommensfest für
Bevölkerung
Die letzten Bauarbeiten für die Erneuerung des Jugendraums
nach dem Wasserschaden im letzten
Herbst sind abgeschlossen. Die Einrichtung schreitet
voran. Die Jugendlichen richten mit Motivation
«ihren» Jugendtreff wieder ein. Es werden auch
neue Ideen wie Förderung der Kreativität realisiert.
Dank der Zustimmung des Grundeigentümers Silvio
Kuratli kann auch mit der Planung eines kleinen
Aussenplatzes begonnen werden. Am traditionellen
Willkommenfest am 17. August 2022 werden die
Räume den «neuen» Jugendlichen und der Bevölkerung
vorgestellt. Save the date!
Verwaltung
Ukrainische Flüchtlinge
Die Gemeinde Untereggen hat eine Ukrainische Familie
mit 4 Personen in einem Wohnhaus unterbringen
können. Im Namen des Sozialamts Untereggen
möchten wir Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung
und Ihre Solidarität im Zusammenhang mit
den ukrainischen Flüchtlingen danken. Die großzügigen
Sachspenden, welche wir zahlreich erhalten
haben, ermöglichen den Ukrainerinnen und Ukrainern,
sich möglichst schnell hier in Untereggen
wohlzufühlen.
Flexibles Rentenalter
Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65
Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Im Rahmen
des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer
den Bezug der Altersrente
- um 1 oder 2 ganze Jahre vorziehen
(Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder
- um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben
(Aufschub dazwischen auch monatsweise möglich)
Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die
Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte
Rente. Wer umgekehrt die Rente aufschiebt, erhält
für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte
Rente.
Bei verheirateten Personen hat jeder Ehegatte unabhängig
vom anderen die Möglichkeit, die Rente
vorzubeziehen oder aufzuschieben. Es ist somit
möglich, dass beispielsweise die Ehefrau ihre Rente
vorbezieht und ihr Ehemann die Rente aufschiebt.
Wird der zweite Ehegatte ebenfalls rentenberechtigt,
so wird die Rente des erstrentenberechtigten
Ehegatten auch bei einem Aufschub des zweiten
Ehegatten zum Zeitpunkt, indem dieser das ordentlich
Rentenalter erreicht, neu berechnet.
Die Rentenkürzung beträgt 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr.
Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den
Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung
4 bis 5 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters
einzureichen. Der Rentenvorbezug muss
zum Voraus geltend gemacht werden. Eine rückwirkende
Geltendmachung des Vorbezuges ist - auch
bei Rechtsunkenntnis - ausgeschlossen. Der Rentenaufschub
ist hingegen innerhalb eines Jahres seit