Mitteilungsblatt Nr. 9 | 24. September 2021 3
Aus der Bildungskommission
Rückwirkende Entschädigung von Kindergarten-
Pausenaufsichten
Gestützt auf eine Feststellungsklage stellte die Verwaltungsrekurskommission
fest, dass die kantonale
Regelung über den Berufsauftrag für Lehrpersonen,
indem sie keine differenzierte Regelung bzw.
Entlöhnung der Pausenaufsicht vorsieht, die Kindergartenlehrpersonen
diskriminiert.
Daraufhin haben die drei Verbände Verband
St. Galler Volksschulträger (SGV), Kantonaler Lehrerinnen
und Lehrerverband (KLV) und Kantonale
Kindergartenkonferenz (KKGK) eine Vereinbarung
betreffend rückwirkende Entschädigung von
Kindergarten-Pausenaufsichten erstellt. Eine Pausenaufsicht
war bereits seit August 2015 im Berufsauftrag
enthalten. Eine bestimmte Pauschale ist
daher für vier weitere Pausenaufsichten seit August
2015 vorgesehen. Auch die Schule Untereggen hat
mit den Kindergartenlehrpersonen eine solche Vereinbarung
umgesetzt. Die Bildungskommission hat
dafür ein Nachtragskredit über Fr. 14’400.00 gesprochen.
Ersatz Notebooks
Im Budget 2021 sind Fr. 9’000.00 für den Ersatz der
Notebooks der Schule vorgesehen. Die Notebooks
werden für Fr. 5’032.00 bei Digitec Galaxus AG gekauft
und durch die IFP Informatik AG installiert.
Die Kosten für die Installation liegen bei rund
Fr. 2‘700.00 (Kostendach). Die Bildungskommission
hat für den Ersatz der Notebooks einen Ausgabenbeschluss
für Fr. 8’000.00 gefasst.
Abstimmung
Volksabstimmung vom 28. November 2021
Am 28. November 2021 gelangen
drei eidgenössische Vorlagen,
zur Abstimmung.
Eidgenössische Vorlagen:
- Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für
eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»
- Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung
der Bundesrichterinnen und Bundesrichter
im Losverfahren (Justiz-Initiative)»
- Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes
über die gesetzlichen Grundlagen für
die Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung
der Covid-19-Epidemie (Covid-19-
Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung,
familienergänzende Kinderbetreuung,
Kulturschaffende, Veranstaltungen)
Die Urne ist geöffnet:
Sonntag, 28. November 2021, 10.00 – 11.00 Uhr
Gemeindehaus, Foyer
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe:
Donnerstag/Freitag, 25./26. November 2021 im
Gemeindehaus, Büro Gemeinderatskanzlei während
den Büroöffnungszeiten
Fehlendes Stimmmaterial kann bis Freitag,
26. November 2021, 16.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei
bezogen werden.
Briefliche Stimmabgabe - was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des
Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Wahlzettel in ein
separates Couvert und kleben sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis.
Die Abstimmungsergebnisse können im Internet
unter www.sg.ch oder unter www.untereggen.ch
abgerufen werden.
/www.sg.ch
/www.untereggen.ch