Mitteilungsblatt Nr. 11 | 26. November 2021 5
tionsprogramm St. Gallen-Bodensee und im kantonalen
Richtplan aufgenommen. Die Herausforderungen
in Bezug auf die Verträglichkeit mit der
Natur und dem Vogelschutz werden Ernst genommen.
In einem Vorprüfungsbericht des kantonalen
Tiefbauamtes wurde die Bewilligungsfähigkeit des
Projektes aus einer rein juristischen Perspektive
verneint. Die Stadt St. Gallen und die Gemeinde Untereggen
haben in der Folge die Verfasser der
Machbarkeitsstudie, Bänziger und Partner, Buchs,
beauftragt, alternative Brückenstandorte und Linienführungen
zu prüfen. Diese werden im Anschluss
vom Büro ökonzept, Tier- und Landschaftsökologie,
St. Gallen, auf ihre Verträglichkeit mit Natur und
Umwelt beurteilt. Nach Vorliegen der Ergebnisse
erfolgt eine Information der Bevölkerung an der
Bürgerversammlung vom 28. März 2022.
Mögliche Linienführung der Fuss- und Velowegverbindung
St. Gallen-Untereggen (rote Linie) und Ausbau der Kantonsstrasse
als Rad- und Fusswegverbindung (rot gestrichelte
Linie)
Kontrolle der AHV-Zweigstelle
Die Sozialversicherungsanstalt hat eine Kontrolle
der AHV-Zweigstelle durchgeführt. Im Bericht zu
Handen des Gemeinderates wird folgendes ausgeführt:
«Allgemein stellen wir fest, dass Marina Hanimann
eine sehr gute kundenorientierte Arbeit
leistet. Die Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Einwohnerinnen
und Einwohner steht bei ihr eindeutig
im Mittelpunkt. Die übertragenen Aufgaben werden
sehr pflichtbewusst und zu unserer vollsten Zufriedenheit
übernommen. Die Arbeiten werden innerhalb
der Verarbeitungsfristen erledigt und die
Stellvertretungen sind gewährleistet. Wir danken
Marina Hanimann für ihre sehr gute Erledigung der
Arbeiten und für die angenehme Zusammenarbeit.
» Der Gemeinderat schliesst sich dem Dank an
und gratuliert Marina Hanimann, Leiterin Front Office,
zum hervorragenden Kontrollbericht.
Hohe Stimmbeteiligung bei jungen Erwachsenen
Die Gemeinderatskanzlei erhebt in
unregelmässigen Abständen die
Stimmbeteiligung der Stimmberechtigten
im Alter von 18 bis 25
Jahren. Während die Stimmbeteiligung
bei der letzten Urnenabstimmung
vom 28. September 2021 im Gesamten
56.7 % betrug, war die Stimmbeteiligung bei den
jungen Erwachsenen bei 76.3 %.
Der Gemeinderat ist sehr erfreut über diesen Wert
und dankt den jungen Erwachsenen für ihr grosses
Interesse an unserer Demokratie.
Bewilligung für Lauf-Cup bis 2025/2026
Der Verein Lauf-Cup, Donzhausen, organisiert drei
Lauf-Cups, unter anderem der Lauf-Cup Tübach
Goldach und Untereggen, die jeweils im Herbst bis
Winter (v.a. im November bis Januar) stattfinden.
Das Kantonsforstamt hat die Lauf-Cups unter Auflagen
und unter Vorbehalt unveränderter Verhältnisse
für je fünf Durchführungen in den Jahren 2021/2022
bis und mit 2025/2026 bewilligt. In Untereggen
führt die Laufstrecke durch das Dorf und am
Schlossweiher vorbei. In der Verfügung des Kantonsforstamtes
ist vermerkt, dass die Politische Gemeinde
Untereggen darauf hinweist, dass die
Schutzverordnung (SVoU) im Naturschutzgebiet
um den Schlossweiher einzuhalten ist. Gemäss Art.
9 Abs. 1 Bst. 10 SVo U ist insbesondere das Verlassen
der markierten Wege verboten. Sofern diese
nicht verlassen werden, ist keine Beeinträchtigung
zu erwarten.