5
Ombudsstelle Alter
Die Ombudsstelle ist ein Bedürfnis
Betagte Menschen und Menschen
mit einer Behinderung, die beraten,
betreut oder gepflegt werden,
sind abhängig von anderen Personen
oder Organisationen. Kommt
es zum Konflikt, fühlen sich einige
von ihnen ausgegliedert, ohne
Möglichkeit von neutraler Seite
Unterstützung zu erhalten.
Die Ombudsstelle Alter und Behinderung
(OSAB) schliesst diese
Lücke. Sie vermittelt bei Streitigkeiten
zwischen den involvierten
Parteien und sucht nach einer
beidseitig befriedigenden Lösung.
Ziel ist die Verhinderung von teuren,
belastenden und langwierigen
gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Waren es zu Beginn eher Private,
die sich an die OSAB wandten,
fragen nun vermehrt auch Organisationen
um Rat oder Unterstützung
an. Die Akzeptanz der Vermittlungsvorschläge
ist unge-
brochen hoch.
Zuständigkeit erweitert
Nach den erfolgreichen Startjahren
im Kanton St. Gallen, haben
seit 2018 auch die Kantone Appenzell
Ausserrhoden und Appenzell
Innerrhoden mit der OSAB
Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.
Darüber hinaus enthalten
die Vereinbarungen, die seit
Anfang 2020 gelten, eine wesentliche
Erweiterung: Die Leistungsabgeltung
durch die Kantone umfasst
neu auch die Beratungen im
Altenbereich analog dem Bereich
Behinderung. Die Finanzierung
der Fälle im Bereich Alter erfolgte
bekanntlich bisher durch den Trägerverein
OSAB, also durch die
Beiträge Privater. Dadurch wurde
ein Durchbruch in einem lang anvisierten
Ziel erreicht.
Die Ombudsstelle ist nicht mehr
wegzudenken
Wie die jährlich geleisteten Beratungsstunden
zeigen, besteht eine
rege Nachfrage nach einer unabhängigen,
externen Anlaufstelle.
Intensiv wurde die Ombudsstelle
in den vergangenen zwei Jahren
vor allem von Parteien aus dem
Altenbereich frequentiert. Die Beratung
ist kostenlos, unabhängig
und vertraulich.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten
sind auf der
Homepage der Ombudsstelle Alter
und Behinderung – www.osab.ch –
zu finden.
Urs Widmer, Herisau
/www.osab.ch