Mitteilungsblatt 2 Nr. 2 | 19. Februar 2021
Politische Gemeinde
Urnenabstimmung statt Bürgerversammlung
beschlossen
An den Bürgerversammlungen der Gemeinde
Untereggen nehmen jeweils zwischen 100 und 170
Stimmberechtigte teil. Aufgrund der heutigen Lage
und den aktuell geltenden Massnahmen des Bundes
ist eine Bürgerversammlung dieses Jahr grundsätzlich
zulässig, sie kann aber nur unter schwierigen
Bedingungen konform durchgeführt werden.
Stimmberechtigte könnten unter Umständen ihre
politischen Rechte nicht wahrnehmen (wegen Isolation
oder Quarantäne) oder auf die Teilnahme verzichten,
weil sie zu einer Risikogruppe gehören. Dies
ist aus demokratiepolitischer Sicht nicht erwünscht.
Die St. Galler Kantonsregierung hat nun
mit einer dringlichen Verordnung den Gemeinden
die Möglichkeit eröffnet, anstelle der Bürgerversammlung
eine Urnenabstimmung durchführen zu
können. Gleichzeitig hat die Regierung die Frist zur
Durchführung bis im Juni 2021 verlängert.
Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die auf
den 29. März 2021 angesetzte Bürgerversammlung
abzusagen. Für die Versammlungsgeschäfte wird
am Sonntag, 11. April 2021, eine Urnenabstimmung
durchgeführt. Für den Urnengang erhalten die
Stimmberechtigten frühzeitig das notwendige
Stimmmaterial. Der Geschäftsbericht mit den Gutachten
und Anträgen des Gemeinderates wird zudem
in alle Haushalte zugestellt. Es wird über folgende
vier Vorlagen abgestimmt:
1. Genehmigung Jahresrechnungen 2020 (Gemeindehaushalt,
Elektra, Wasserversorgung) mit Bericht
der Geschäftsprüfungskommission
2. Genehmigung der Budgets und des Steuerplanes
für das Rechnungsjahr 2021
3. Gutachten und Antrag betr. Ausbau elektrische
Versorgung Hinterhof Süd
4. Gutachten und Antrag betr. Leitungssanierung
Hinterhof Süd der Wasserversorgung
Der Gemeinderat bedauert diesen Schritt ausserordentlich,
fällt doch damit eine wichtige Möglichkeit
zur Kommunikation mit der Bürgerschaft weg. Deshalb
prüft der Gemeinderat, ob am 29. März 2021
oder später eine Orientierungsversammlung über
diese und andere aktuelle Geschäfte der Gemeinde
durchgeführt werden kann. Für Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger die nicht teilnehmen können
oder wollen, würde dann eine Übertragung via
Live-Stream angeboten. Der Entscheid ob eine solche
Versammlung durchgeführt werden kann,
hängt von der epidemiologischen Situation ab.
Fuss- und Velowegbrücke zur kantonalen
Vorprüfung eingereicht
Die Arbeiten am Vorprojekt für die Fuss- und Velowegbrücke
St. Gallen-Untereggen wurden soweit
vorangetrieben, dass dieses mit dem aktuellen
Stand zur kantonalen Vorprüfung eingereicht werden
konnte.
Anwesenheit des Gemeindepräsidenten
Montag 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Jeden Montag- und Donnerstagnachmittag
steht Gemeindepräsident
Norbert Rüttimann der Bevölkerung
im Gemeindehaus
für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung. Melden Sie sich
unter Telefon 079 601 41 78 oder unter
norbert.ruettimann@untereggen.ch an, um mit
ihm über Ihre Anliegen an die Gemeinde zu sprechen.
Der Gemeindepräsident freut sich auf Ihren
Besuch.
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