Mitteilungsblatt 4 Nr. 2 | 17. Februar 2023
Öffentliche Auflage der Änderungen
Die nach dem Einspracheverfahren geänderten Zoneneinteilungen
einzelner Grundstücke liegen in Anwendung
von Art. 41 PBG während dreissig Tagen
vom 20. Februar bis 21. März 2023, im Gemeindehaus
Untereggen, Front Office, Mittlerhof 30, 9033 Untereggen,
zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen
können zudem unter www.untereggen.ch –
Aktuelles – heruntergeladen werden. Es werden keine
persönlichen Anzeigen versandt. Innerhalb der Auflagefrist
kann nur noch gegen diese konkreten Änderungen
am Zonenplan beim Gemeinderat Untereggen
schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache
hat einen Antrag, eine Darlegung des Sachverhalts
und eine Begründung zu enthalten.
Ausbau Haldenstrasse bringt Sanierung und normgerechte
Erschliessung
Die Haldenstrasse und die obere Haldenstrasse sind
teilweise in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand,
sowohl bezüglich Belag als auch bezüglich
Entwässerung. An der anstelle der Bürgerversammlung
durchgeführten Urnenabstimmung vom April
2021 haben sich die Stimmberechtigten für die Leitungserneuerungen
im Hinterhof Süd für die Wasserversorgung
und die Elektra ausgesprochen. Die
erste Etappe davon ist realisiert, die zweite im Bau.
Die Innenentwicklung ermöglicht im Hinterhof
über 20 zusätzliche Wohneinheiten, welche alle
über die Haldenstrasse und die obere Haldenstrasse
erschlossen werden sollen. Auch wenn die Übersichtlichkeit
beim Einlenker in die Kantonsstrasse
als auch bei den Einfahrten aus den privaten Grundstücken
grundsätzlich gegeben ist, vermag die Haldenstrasse
und die obere Haldenstrasse der Norm
für eine Quartiererschliessungsstrasse nicht zu entsprechen.
Dafür ist eine Veränderung/Verbreiterung
des Einlenkers sowie ein Ausbau mit einer Verbreiterung
der Strasse notwendig. Im Mitteilungsblatt
vom Oktober 2022 wurde das Projekt vorgestellt
und insbesondere die betroffenen Grundeigentümerinnen
und Grundeigentümer eingeladen, im Rahmen
des Mitwirkungsverfahrens ihre Meinungen
einzubringen. Es ist nur eine formelle Eingabe erfolgt,
welche eine Änderung des Beitragsplan (Perimeter)
verlangte, welcher entsprochen werden
konnte. In einem Fall wurde eine Verbesserung der
Sichtbereichsverhältnisse für eine Privatstrasse zur
oberen Haldenstrasse erreicht. Mit einer Ausnahme
konnte mit allen Grundeigentümerinnen und
Grundeigentümer, welche Land abtreten müssen
(bestehendes Strassenland und für den Ausbau benötigtes
Land), eine Einigung erzielt werden.
Ausbau Haldenstrasse, Situationsplan
Kosten zu 50 % zu Lasten Gemeinde und Anstösser
Die Kosten für das Ausbauprojekt betragen gemäss
Kostenvoranschlag Fr. 250’000. Die Hälfte davon
wird von der Gemeinde aufgrund des Sanierungsbedarfs
und der Erschliessungspflicht im Baugebiet
übernommen. Die andere Hälfte haben die Grundeigentümerinnen
und Grundeigentümer zu bezahlen,
welche einen Sondervorteil, d.h. eine normgerechte
Erschliessung erhalten. Der Gemeinderat hat
zusammen mit dem Projekt und dem Teilstrassenplan
den entsprechenden Beitragsplan («Perimeter
») erlassen.
Öffentliche Auflage und persönliche Anzeigen
Die Unterlagen zum Projekt Ausbau Haldenstrasse
(Projekt, Teilstrassenplan, Landerwerbsplan, Beitragsplan)
liegen während dreissig Tagen von
20. Februar bis 21. März 2023 im Gemeindehaus Untereggen,
Front Office, Mittlerhof 30, 9033 Untereggen,
zur Einsichtnahme öffentlich auf. Wer private
Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige.
Die Unterlagen können zudem unter
www.untereggen.ch – Aktuelles – heruntergeladen
werden. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das
/www.untereggen.ch
/www.untereggen.ch