Mitteilungsblatt Nr. 2 | 17. Februar 2023 9
Verwaltung
Steuererklärung ausfüllen
Vollelektronische Steuererklärung (eFiling)
Wie schon im letzten Jahr, können Sie auch dieses
Jahr die Steuererklärung inklusive aller notwendigen
Beilagen vollständig digital mit unserem Steuerdeklarationsprogramm
eTaxes einreichen. Der Ausdruck
von Formularen und die Unterzeichnung einer
Quittung ist bei einer vollständig digitalen Einreichung
nicht notwendig. eFiling ermöglicht die
vollständig papierlose Einreichung der Steuererklärung.
Die notwendigen Beilagen können Sie im
Steuerdeklarationsprogramm direkt oder über Ihr
Handy mit der App "oBeam" hochladen und zusammen
mit den Deklarationsdaten sicher digital übermitteln.
Ausführliche Informationen zum eFiling
finden Sie unter www.steuern.sg.ch/efiling.
Nutzen Sie die bequeme Möglichkeit und leisten Sie
damit einen aktiven Beitrag zur Digitalisierung im
Steuerwesen, unserer Umwelt zuliebe.
Provisorische Steuerrechnung
Die vorläufigen Steuerrechnungen für das Jahr 2023
sind im Januar verschickt worden. Das Steueramt
empfiehlt zu prüfen, ob diese den tatsächlichen Einkommens
und Vermögensverhältnissen entsprechen.
Ist das nicht der Fall, so kann die Rechnung
unter www.steuern.sg.ch (eKonto) online angepasst
oder mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen
werden. Jede Zahlung wird bis zur Schlussrechnung
zu Gunsten der Steuerpflichtigen verzinst. Umgekehrt
wird der Steuerbetrag der Schlussrechnung
zu Lasten der Pflichtigen verzinst. Der Zinssatz 2023
liegt bei 0,25 Prozent. Sollten die vorgegebenen
Zahlungstermine nicht eingehalten werden können,
lohnt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme
mit dem Steueramt, damit entsprechende Ratenzahlungen
vereinbart werden können. Ratenzahlungen
können unter www.steuern.sg.ch (eKonto)
auch rund um die Uhr selber erfasst werden. Haben
Sie Fragen zur Steuererklärung oder zur provisorischen
Rechnung? Der Steuersekretär des Gemeindesteueramtes
(Tel. 071 868 90 99, reto.fach@untereggen.
ch) beantwortet diese gerne. Ausserdem
steht Ihnen auch der LiveChat unter steuern-sg.chat
zur Verfügung, bei dem Ihre Steuerfragen während
und ausserhalb der Bürozeiten von Expertinnen
und Experten beantwortet werden.
Abstimmung
Volksabstimmung vom 12. März 2023
Am 12. März 2023 findet der
1. Wahlgang der Er satzwahl
eines st. gallischen Mitglieds
des Ständerates für den Rest
der Amtsdauer 2019/2023
statt.
Die Urne ist geöffnet:
Sonntag, 12. März 2023, 10.00 – 11.00 Uhr
Gemeindehaus, Foyer
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe:
Donnerstag/Freitag, 9./10. März 2023 im Gemeindehaus,
Büro Gemeinderatskanzlei während
den Büroöffnungszeiten
Fehlendes Stimmmaterial kann bis Freitag,
10. März 2023, 16.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei
bezogen werden.
Briefliche Stimmabgabe - was ist zu beachten?
– Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des
Stimmmaterials möglich.
– Legen Sie die ausgefüllten Wahlzettel in ein
separates Couvert und kleben sie dieses zu.
– Unterschreiben Sie den Stimmausweis.
Die Abstimmungsergebnisse können im Internet
unter www.sg.ch oder unter www.untereggen.ch
abgerufen werden.
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/www.steuern.sg.ch
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/steuern-sg.ch
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/www.untereggen.ch
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