Mitteilungsblatt 6 Nr. 2 | 17. Februar 2023
hat sich im letzten Jahr dieselben Gedanken gemacht
und die Ersatzabgabe von 10 auf 15 % der
einfachen Steuer erhöht und gleichzeitig beschlossen,
10 % der Feuerwehrkosten aus allgemeinen
Steuermitteln zu decken. Der Gemeinderat hat im
Sinn «gleiche Feuerwehr, gleiche Regeln» den Satz
der Ersatzabgabe von 12 auf 15 % erhöht. Die restlichen
Mittel für die Finanzierung des Feuerschutzes
sollen aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt werden.
Auch wenn die Verwendung von allgemeinen
Steuermitteln nicht per se eine Steuerfusserhöhung
auslösen soll, wäre eine solche um 1 Prozentpunkt
wesentlich gerechter als wenn eine eingeschränkte
Anzahl von Feuerwehrpflichtigen (zusätzlich) 5 Prozentpunkte
mehr leisten müsste. Dies macht im
Jahr 2023 voraussichtlich Fr. 26'200 (oder rund
1 Steuerprozent) aus und wird vom Gemeinderat
im Budget 2023 als neue wiederkehrende Ausgabe
beantragt.
Die neue Vereinbarung mit der Stadt St. Gallen über
Erfüllung der Feuerwehraufgaben auf dem Gebiet
der Politischen Gemeinde Untereggen durch die
Feuerwehr der Stadt St. Gallen kann bei diesem
Text unter Aktuelles auf www.untereggen.ch eingesehen
werden.
Arbeit für Sanierung Hochstaudenbach vergeben
Die Bauarbeiten für die dringliche Sanierung des
Durchlasses Hochstaudenbach erfolgen sobald von
der Witterung her möglich, sodass anschliessend
die Sanierung der Goldacherstrasse und des Gehweges
abgeschlossen werden kann. Die Bauarbeiten
für die Sanierung des Durchlasses Hochstaudenbach
wurden der Karl Reichmuth GmbH, Untereggen, in
freihändigen Verfahren zum Preis von Fr. 183'679.80
vergeben.
Politische Gemeinde Untereggen
Revision der Ortsplanung
Änderungen am aufgelegenen Zonenplan / Öffentliche
Auflage
Der Gemeinderat Untereggen hat am 14. Februar
2023 in Anwendung von Art. 7 des kantonalen
Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt
PGB) folgende Änderungen erlassen:
Änderungen am öffentlich aufgelegenen Zonenplan
Betroffen sind im Vorderhof die Grundstücke
Nr. 4 und 7, im Hinterhof die Grundstücke
Nr. 127 und 622 und im Mittlerhof das Grundstück
Nr. 735
Die nach dem Einspracheverfahren geänderten
Zoneneinteilungen einzelner Grundstücke der
Gemeinde Untereggen liegen in Anwendung
von Art. 41 PBG während dreissig Tagen vom
20. Februar bis 21. März 2023, im Gemeindehaus
Untereggen, Front Office, Mittlerhof 30, 9033
Untereggen, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Unterlagen können zudem unter www.untereggen.
ch – Aktuelles – heruntergeladen werden.
Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann nur noch gegen
diese konkreten Änderungen am Zonenplan
beim Gemeinderat Untereggen schriftlich Einsprache
erhoben werden. Die Einsprache hat einen
Antrag, eine Darlegung des Sachverhalts
und eine Begründung zu enthalten.
Untereggen, Februar 2023
Der Gemeinderat
/www.untereggen.ch